Ratsprotokoll vom 13. September 1878

Auch bei Gesuchen um Aufname in die Bürgermatrik habe man, obwol für die Eintragung von Seite des Gemeinderates ein Termin gesetzt worden sei, dennoch nachträgliche Gesuche berücksichtigt; nachdem Seitens der Gesuchsteller im vorliegenden Falle nur ein Versehen vorliege, so würde er es nicht unbillig finden, den Gesuchen stattzugeben. G.R. Dr. Hochhauser hebt hervor, daß hiedurch ein Präjudiz für andere Jahre geschaffen würde und daß bei Stattgebung solcher Gesuche eine rechtzeitige Versteuerung der Hunde nicht mehr zu erwarten sein werde, das Gesuch der Frau Rosalia Nothaft erscheine im Übrigen gar nicht berücksichtigungswert um so mehr, als ja die Strafe den Armen zu Gute komme. G.R. Redl erwiedert, daß solche Partheien, welche sonst jederzeit freigebige Spender seien, eben nur nicht gestraft werden wollen. Bei der Abstimmung wird der Antrag des G.R. Ploberger auf Abweisung der Gesuche mit Majorität zum Beschluße erhoben. — Z.

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