restlichen Gemeinde Umlage ihres Mannes mit dem Betrage von 26 fl 76 xr motivirt vorgelegt wird und stellt hiezu namens der Section den Antrag auf Nachsicht des Betrages mit Rücksicht auf die geltend gemachten Gründe. Beschluß nach Antrag. — Z. 976. 10.11 G.R. Leopold Huber referirt über die Gesuche des Hr. Ferdinand Eibel und der Frau Rosalia Nothaft um Nachsicht der wegen versäumter rechtzeitiger Lösung einer Hundemarke festgesetzten Strafe pr 5 fl und stellt hiezu namens der Section den Antrag auf Auflassung der Strafe, nachdem bei Einbringung des Gesuches die Revision seitens des Wasenmeisters noch nicht stattgefunden habe. Vice-Bürgermeister Gustav Gschhaider glaubt, daß dieser Nachlaß nicht leicht bewilliget werden könne. Es sei nämlich am 1. September ca. 15 Partheien im Amte erschienen und hätten um nachträgliche Lösung der Hundemarke ohne Zalung des Strafbetrages pr 5 fl ersucht, dieselben seien aber sämtlich mit Rücksicht auf den ausdrücklichen Beschluß des Gemeinderates, daß der Versteuerungstermin, mit 31. August zu Ende und für jeden nachträglich zur Versteuerung gebrachten Hund eine
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