Ratsprotokoll vom 13. September 1878

verfügt, daß die Aufstellung dieses Omnibuses neben dem Omnibus des Hotel Crammer linksseitlich auf einen Zwischenabstand von einem Meter zu erfolgen habe, doch hat sich die Gemeinde Vorstehung für den Fall, als aus Verkehrsrücksichten eine Abänderung nothwendig erscheinen sollte, diese Abänderung vorbehalten. Mit dieser gemeindeämtlichen Erledigung war das Gesuch der Concessionswerber Matthias Mayr u. Johann Zeilberger, welche die Bestimmung des Aufstellungsplatzes für ihren Omnibus ausdrücklich der Gemeinde überliessen, zu ihrer Zufriedenheit erledigt, dieselben haben diesen Aufstellungsplatz eingenommen, und gegen den erwähnten gemeindeamtlichen Bescheid nicht rekurrirt, wonach derselbe in Rechtskraft erwachsen ist, weßhalb ohne Zustimmung der bereits früher concessionirten Hotel Crammer'schen Omnibusfahrt-Unternehmung eine Änderung zu deren Nachtheile rechtlich nicht zuläßig erscheint. — In gleicher Weise müßte ja auch eine dritte Omnibusfahrt Unternehmung abgewiesen werden, wenn sie an die Gemeinde das Ansinnen stellen wollte auf den Omnibus Standort des Herrn

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