Ober-Realschule vertragsmässig zur Bestellung der von der vorgesetzten Behörde als nothwendig bezeichneten Lehrmittel verpflichtet habe, daher sie sich wol auch im vorliegenden Falle dieser Pflicht nicht gut entschlagen könne, weshalb die Section den Antrag stelle, die Jahresdotation für den Zeichenunterricht an der hiesigen OberRealschule für die nächsten 2 Schuljahre um je 50 fl zu erhöhen. G.R. Franz von Jaeger fragt, was um diesen Betrag angeschafft werden solle, worüber Referent bemerkt, daß dies hauptsächtlich Modelle seien.– Der Antrag der Section wird angenommen. – Z. 8267. G.R. Wenhart bemerkt, daß der Section noch ein Dringlichkeits-Antrag vorliege; es sei nemlich von Seite des k.k. Landes-Schulrates nachstehender Erlaß an den k.k. Stadt-Schulrat Steyr gelangt: „Z 2166/L.Sch.R.f.O.Öst. – An den k.k. Stadt-Schulrath in Steyr! – Auf Grund des vom k.k. Stadtschulrate mittelst Berichtes vom 9.d. M. Z. 288 gelieferten Nachweises, wornach die Frequenz der Mädchenvolksschule in der Berggasse in Steyr in den abgelaufenen
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