Ober-Realschule vertragsmässig zur Bestel- lung der von der vorgesetzten Behörde als nothwendig bezeichneten Lehrmittel ver- pflichtet habe, daher sie sich wol auch im vor- liegenden Falle dieser Pflicht nicht gut ent- schlagen könne, weshalb die Section den Antrag stelle, die Jahresdotation für den Zeichenunterricht an der hiesigen Ober- Realschule für die nächsten 2 Schuljahre um je 50 fl zu erhöhen. G.R. Franz von Jaeger fragt, was um diesen Betrag angeschafft werden solle, worüber Referent bemerkt, daß dies hauptsächtlich Modelle seien.– Der Antrag der Section wird ange- nommen. – Z. 8267. G.R. Wenhart bemerkt, daß der Section noch ein Dringlichkeits-Antrag vor- liege; es sei nemlich von Seite des k.k. Landes-Schulrates nachstehender Erlaß an den k.k. Stadt-Schulrat Steyr gelangt: „Z 2166/L.Sch.R.f.O.Öst. – An den k.k. Stadt-Schulrath in Steyr! – Auf Grund des vom k.k. Stadtschulrate mittelst Berichtes vom 9.d. M. Z. 288 gelieferten Nachweises, wornach die Frequenz der Mädchenvolksschule in der Berg- gasse in Steyr in den abgelaufenen
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