Ratsprotokoll vom 9. August 1878

Comité-Sitzung allerdings beschlossen worden sei, dem delegirten Comité über jene Beträge, welche zur Erbauung eines neuen Armen-Hauses einbezalt worden seien, eine Empfangsbestätigung hinauszugeben, während über jene Beträge, welche zur Verpflegung der Armen bestimmt seien, ein Stiftbrief zu errichten wäre. Zur Verfaßung dieser beiden Schriftstücke sei G.R. Dr. Hochhauser ermächtigt worden, welcher sich vom Herrn Gemeinde-Secretär einen diesfälligen Entwurf habe vorlegen lassen. Nachdem nun G.R. Dr. Hochhauser den in der Sitzung besprochenen Modus aufgegeben und dem vorliegenden Entwurfe seine Genehmigung ertheilt habe, so müße den auch die Rechts-Section zustimmen, weil sie ja den G.R. Dr. Hochhause hiezu ausdrücklich ermächtigt habe. Im Übrigen sei der Unterschied ja irrelevant. G.R. Mayr glaubt, daß im Stiftbrief auch über jene Beträge, welche zur Erbauung eines Armeshauses gewiedmet worden seien, um so nothwendiger sei, weil ja auch später noch Legate, Geschenke und dergleichen zu dem gleichen Zwecke gespendet werden könnten. Der Antrag der Section wird angenommen. Z. 8969.–

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2