Comité-Sitzung allerdings beschlossen wor- den sei, dem delegirten Comité über jene Beträge, welche zur Erbauung eines neu- en Armen-Hauses einbezalt worden sei- en, eine Empfangsbestätigung hinauszu- geben, während über jene Beträge, wel- che zur Verpflegung der Armen bestimmt seien, ein Stiftbrief zu errichten wäre. Zur Verfaßung dieser beiden Schriftstücke sei G.R. Dr. Hochhauser ermächtigt worden, welcher sich vom Herrn Gemeinde-Secretär einen diesfälligen Entwurf habe vorle- gen lassen. Nachdem nun G.R. Dr. Hoch- hauser den in der Sitzung besprochenen Modus aufgegeben und dem vorliegen- den Entwurfe seine Genehmigung er- theilt habe, so müße den auch die Rechts-Sec- tion zustimmen, weil sie ja den G.R. Dr. Hochhause hiezu ausdrücklich ermäch- tigt habe. Im Übrigen sei der Unter- schied ja irrelevant. G.R. Mayr glaubt, daß im Stiftbrief auch über jene Beträge, welche zur Erbauung eines Armeshauses gewiedmet worden seien, um so nothwendiger sei, weil ja auch später noch Legate, Geschenke und dergleichen zu dem gleichen Zwecke ge- spendet werden könnten. Der Antrag der Section wird angenommen. Z. 8969.–
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