werden dürfe, sowie, daß jährlich über die Verwaltung dieses Fondes öffentlicher Ausweis gepflogen werde. In Genehmigung dieser Anträge hat der Gemeinderat der Stadt Steyr in seiner Sitzung vom 26. Juli 1848 die Errichtung eines Stiftbriefes im obigen Sinne beschlossen und auf Grund der zwischen seinen Delegirten und den Delegirten des Comités gepflogenen Vereinbarungen mit Sitzungbeschluß vom 9. August 1878 den vorliegenden Stiftbrief verfaßt und genehmigt. — Wir endesgefertigten Vertreter der Gemeinde geloben und versprechen demnach, die für den Bau eines Armenhauses eingehalten Beträge nemlich: a baar ... 10353 fl 98 xr b Papierrenten ... 4950– c Silberrenten ... 450– sowie die für die Verpflegung der Armen eingezalten Beträge und zwar a baar ... 290 fl 50 xr b Silberrenten ... 100– deren Empfang wir unter einem bestätigen und welche Kapitalien auf diese Stiftung ordnungsmäßig vinkulirt wurden, endlich weiters die aus diesen Kapitalien erwachsenden Zinsen fruchtbringend anzulegen
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