Gemeinde Vorstehung Garsten anhergelangte Antwort vom 27. Juli 1878 Z. 599, mit welchem es dieselbe als wünschenswert bezeichnet, wenn die Herstellung und Erhaltung der fraglichen Brücke als Grenzobject jederzeit von Seite der Gemeinde Vorstehung Steyr besorgt werden würde, wogegen sie bereit wäre, sowol für Neuherstellungen als auch für Reparaturen die Hälfte der erlaufenen Kosten zu leisten. Referent stellt hiezu namens der Section den Antrag, der löbl. Gemeinderath wolle beschließen, daß die jeweilige Herstellung der Teufelsbachbrücke durch die Gemeinde Vorstehung Steyr auszuführen und die Hälfte der Kosten der Gemeinde Garsten zuzurechnen sei. – Beschluß nach Antrag. – Z. 8441. 8. G.R. Josef Guber verliest nachstehenden Amtsbericht: „B.A.Z. 850. – Löbliche Gemeinde Vorstehung. – Laut Beschluß des Gemeinderates vom 5. Juli l.J. wurde die Untersuchung des Anschlaghammers auf dem Pfarrthurme angeordnet und der Gefertigte beauftragt, denselben wieder
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