Ratsprotokoll vom 9. August 1878

Gemeinde Vorstehung Garsten anherge- langte Antwort vom 27. Juli 1878 Z. 599, mit welchem es dieselbe als wünschenswert bezeichnet, wenn die Herstellung und Erhaltung der fraglichen Brücke als Grenzob- ject jederzeit von Seite der Gemein- de Vorstehung Steyr besorgt werden würde, wogegen sie bereit wä- re, sowol für Neuherstellungen als auch für Reparaturen die Hälfte der erlaufenen Kosten zu leisten. Referent stellt hiezu namens der Section den Antrag, der löbl. Gemeinderath wol- le beschließen, daß die jeweilige Her- stellung der Teufelsbachbrücke durch die Gemeinde Vorstehung Steyr aus- zuführen und die Hälfte der Kosten der Gemeinde Garsten zuzurechnen sei. – Beschluß nach Antrag. – Z. 8441. 8. G.R. Josef Guber verliest nachstehen- den Amtsbericht: „B.A.Z. 850. – Löbli- che Gemeinde Vorstehung. – Laut Be- schluß des Gemeinderates vom 5. Juli l.J. wurde die Untersuchung des An- schlaghammers auf dem Pfarrthur- me angeordnet und der Gefertig- te beauftragt, denselben wieder

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