G.R. Ploberger erwähnt, Gesuchsteller sei mit einem Betrage von 900 fl pensionirt, was keine Kleinigkeit mehr sei, wenn ein Bürger, der Steuern zahlen müße, dann, wenn er sich in Ruhe setze, jährlich 900 fl zu verzehren, habe, werde jeder sagen, daß er sein Schärflein im Trockenen habe und nicht darben dürfe. Er sei kein Feind der Schule, aber ein alter Mann, der 900 fl zu verzehren habe, brauche nicht um eine Gnadengabe einzukommen; er habe allerdings viele Jahre gedient, aber es sei genügend, daß er jetzt 900 fl für Nichtstun habe, dessen Familie kümmere aber den Gemeinderat nichts. G.R. Wenhart, weist den Ausdruck des G.R. Ploberger, mit welchem er sage, daß Gesuchsteller für das „Nichtstun“ 900 fl bekomme, als ungerechtfertigt zurück. Wenn ein Mann durch 50 Jahre unter den mißlichsten Verhältnissen gedient habe, stets eifrig und pünktlich gewesen sei, wenn er tausende von Schülern zu nützlichen Mitgliedern der Gesellschaft herangezogen habe, dann sei es ungerechtfertigt zu sagen, der Mann bekomme für Nichtstun 900 fl.
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