haben, und auch kein weiteres Ein- kommen besitzen, als ihren Gehalt, so kann auch bei H. Oberlehrer Franz Wiesner nach Ansicht der Section kei- ne Ausnahme gemacht werden.“ Vice-Bürgermeister Gschaider giebt zu bedenken, daß nicht in Aussicht stehe, daß die Gemeinde bald wieder vor einem ähnlichen Falle stehe, daher wohl zu erwä- gen wäre, ob man einen Lehrer, der 40 und mehr Jahre an einem Orte und zwar theilweise unter sehr mißlichen Verhältnissen gedient und der sich viele Verdienste erworben habe, nicht doch berücksichtigen und demselben eine Remuneration oder eine kleine Quar- tiergeld-Entschädigung gewähren solle. G.R. Holub unterstützt die Ausführungen des Vice-Bürgermeisters. G.R. Franz v. Jaeger führt an, daß Gesuch- steller sich geäussert habe, mit einem jährliche Beiträge von 40 fl sich zu begnügen. G.R. Karl von Jäger beantragt dem Ge- suchsteller ein für allemal eine Remu- neration von 60 fl zugeben.
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