G.R. Pointner macht aufmerksam, daß hinsichtlich der Herrn Reichl & Landsiedl das gleiche Verhältnis obwaltet, daher er den Antrag stellt, es habe jeder, welcher den fraglichen Platz benützen wolle, bei der Gemeinde hierum einzuschreiten. Vice-Bürgermeister Gschaider entgegnet, daß hiedurch nur eine Verschleppung der Angelegenheit herbeigeführt werde; wenn daher der Gemeinderath überhaupt geneigt sei, die Bewilligung zu ertheilen, so könnte das auch heute geschehen und stelle er den Antrag, es sei der fragliche Platz beiden Partheien um je 10 fl und die weiters von der Section gestellten Bedingungen zur Benützung wie bisher zu überlassen. G.R. Franz v. Jaeger weist darauf hin, daß der vom H. Reichl benutzte Platz bedeutend kleiner sei. G.R. Pointner erklärt seinen Antrag zu Gunsten des Antrages des Vice-Bürgermeisters zurückzuziehen. G.R. Haller hebt hervor, daß zwischen dem beantragten und jenen Beträgen,
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