Ratsprotokoll vom 9. August 1878

seine Caféhausgäste gegen dem zu benutzen, daß er hiefür ein alljährliches Entgeld von 10 fl C.M. zur Stadt-Cassa zu entrichten habe, und daß er zur Marktzeit und zwar vom Beginne des Aufrichtens der Markthütten an bis zu deren vollständigen Wegschaffung auf die Benützung dieses Platzes keinen Anspruch zu machen habe. In Anbetracht dieser Umstände sieht sich die Section veranlaßt, I. dem H. Michael Landsiedl wolle die fernere Bewilligung zur Benützung die ses Platzes ertheilt werden; II. das obangeführte Benützungsausmaß ist nach gegenwärtigen Normen auf Metermaß um zurechnen und die Entrichtungstaxe dafür anzurechnen. Ferner wäre noch nach Gemeinderats– Beschluß vom 26. Juli aufrecht zu halten, daß auch zu Frohnleichnam dieser Platz von Gesträuchen frei sei. Nach dem H. Josef Reichl zur Aufstellung von Gesträuchen weder um eine hierämtliche Bewilligung angesucht habe, so wolle H. Josef Reichl entweder diesen Platz von Gesträuchen reinigen oder sich dafür die nötigen Rechte bei der Gemeinde Vorstehung mittelst eines Gesuches erwerben.“

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2