seine Caféhausgäste gegen dem zu benut- zen, daß er hiefür ein alljährliches Entgeld von 10 fl C.M. zur Stadt-Cassa zu entrichten habe, und daß er zur Marktzeit und zwar vom Beginne des Aufrichtens der Markthütten an bis zu deren vollständigen Wegschaf- fung auf die Benützung dieses Plat- zes keinen Anspruch zu machen habe. In Anbetracht dieser Umstände sieht sich die Section veranlaßt, I. dem H. Michael Landsiedl wolle die ferne- re Bewilligung zur Benützung die ses Platzes ertheilt werden; II. das ob- angeführte Benützungsausmaß ist nach gegenwärtigen Normen auf Metermaß um zurechnen und die Entrichtungstaxe dafür anzurechnen. Ferner wäre noch nach Gemeinderats– Beschluß vom 26. Juli aufrecht zu hal- ten, daß auch zu Frohnleichnam dieser Platz von Gesträuchen frei sei. Nach dem H. Josef Reichl zur Aufstel- lung von Gesträuchen weder um eine hierämtliche Bewilligung an- gesucht habe, so wolle H. Josef Reichl entweder diesen Platz von Gesträu- chen reinigen oder sich dafür die nö- tigen Rechte bei der Gemeinde Vorste- hung mittelst eines Gesuches erwerben.“
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