Ratsprotokoll vom 9. August 1878

angedeihen lassen um so mehr, als die beiden Herren große Steuerträger und deren Gasthofe weit über Steyr hin- aus als alte und reelle Geschäfte bekannt sein; es sei daher eine gewisse Ver- pflichtung seitens der Gemeinde, diesel- be in dieser Richtung zu unterstützen und gleiches Recht für alle gelten zu las- sen. Er glaube selbst, daß es hier kein Privilegium geben könne. Allen aus dem Gemeinderate sei die Aufstel- lung der Omnibuse auf den übrigen Bahnhöfen genügend bekannt; so finde man beispielsweise in Linz eine ganz andere Aufstellung, als hier; es würde daher niemanden zu nahe getreten, für niemanden eine Begünstigung entste- hen und jedem Rechnung getragen, wenn die beiden Omnibus so aufgestellt wür- den, daß die hintere Seite des Wagens gegen den Ausgang aus dem Stationsge- bäude gerichtet wäre, während die Pfer- de mit den Köpfen gegen des Betriebs– Direktionsgebäude stünden. Auf diese Weise wäre zwischen beiden Omnibusen kein Unterschied hinsichtlich des Platzes, ihrer Entfernung vom Stationsgebäude, hinsichtlich des Zuganges, keiner verstelle den andern und jeder fremde, welcher aus der Station heraustrete, sehe die beiden Wa- gen mit ihrer Aufschrift vor sich und stünde

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