Ratsprotokoll vom 9. August 1878

Matthias Mayr & Johann Zeilberger nur Privatrechte und Billigkeits-Rücksichten in Anspruch genommen werden. Die von ihnen nachgesuchte Abänderung der gemeindeamtlichen Verfügung vom 10. Juli 1873 Z 7633 kann somit von Seite der Rechtssection nicht bevorwortet werden. G.R. Peyrl erklärt, daß er sich dem gestellten Antrage nicht anschließen könne; er bitte seinen nachstehenden Antrag nicht als einen leidenschaftlichen aufzufaßen, sondern als eine Anschauung, die beiden Partheien Rechnung tragen solle. Aus dem Rekurse ersehe er nemlich, daß die Herren Mayr & Zeilberger keine Begünstigung oder Übervortheilung, sondern nur die Gleichberechtigung mit der Frau Juliana Eislmayr, der gegenwärtigen Inhaberin des Omnibus ansprechen. Mit der Errichtung des 2ten Omnibuses hätten die beiden Hotelbesitzer ohnehin ein Opfer gebracht und sei hierin ein Zeichen des in gegenwärtiger Zeit herrschenden Fortschrittes zusehen; und nachdem hiedurch für die Stadt kein Nachtheil geschaffen worden, und jederzeit von Seite der Gemeinde die Unterstützung geliehen worden sei, wenn es sich gehandelt habe, das Vorwärtsgehen der Zeit zu fördern, so solle man diese Unterstützung auch hier

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