gen bei der nächsten monatlichen Ab- rechnung über öffentliche Beleuchtung und über Gasverbrauch bei Privaten nachkommen. In Erledigung des Schreibens einer verehrlichen Gemein- de Vorstehung von 28. v.M. Zal 8380 diene, daß der Verwaltungsrath unse- rer Gesellschaft die Completirung des Gasröhrennetzes und die Erstel- lung der an diesen Leitungen erfor- derlichen öffentlichen Laternen in seinem obiger Schreiben auf unsere Kosten in seiner in dieser Tagen ab- gehaltenen Sitzung genehmigt, dem Beginn der diesbezüglichen Arbei- ten jedoch von Zeichnung von 150 Flam- men an diesen neu zu erstellenden Gasleitungen durch Zeichnung von Pri- vaten abhängig gemacht hat.– Wir geben einer verehrlichen Gemein- de-Vorstehung hievon mit dem höfli- chen Ersuchen Kenntnis, uns soviel möglich in Erfüllung dieser Bedin- gung behilflich zu sein, damit wir den Wünschen des verehrlichen Gemein- derates in Erstellung der betreffen- den öffentlichen Laternen je eher folge geben können. Mit vor- züglicher Hochachtung Gesellschaft für Gas- industrie in Augsburg Gaswerk Steyr in Vollmacht: O. Pettenkofer Director.“
RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2