zur Gewährung dieser Auszeichnung ergriffen habe; allerdings sei Herr Willner speziell im Dienste der Gemeinde gestanden, aber man müße auch nicht vergessen, daß beide Lehrer tausende von Kindern der Gemeinde unterrichtet hätten; daher soll man im vorliegenden Falle nicht rigoros vorgehen und keinen Unterschied machen und entweder beiden ein Ehrengeschenk oder einen kleinen Quartiergeldbeitrag geben, es sei dieses auch eine Aneiferung für die anderen Lehrer. G.R. Ploberger stellt sohin den Antrag, man solle auch Hr. Almhofer berücksichtigen, welcher noch größere Verdienste habe, und allen Dreien eine Remuneration von 100 fl geben. G. R. Wenhart stellt zu dem Antrag des G.R. Holub auf Gewährung eines Quartiergeldbeitrages pr 50 fl für OberLehrer Wiesner, den Zusatzantrag, man solle dem Lehrer Sommer in Anbetracht seiner noch längeren und ersprießlichen Dienstleistung gleichfalls einen jährlichen Quartiergeldbeitrag von 50 fl bewilligen.– Dieser Antrag des G.R. Wenhart
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