Richtung gehabt, mindern, und die Anforderungen an dieselbe mässigen; er glaube daher, es sei das Gesetz vollkommen hierauf in Anwendung zu bringen und an die Schulleitungen die Weisung zu erlassen, genau hienach vorzugehen, bei der Aufnahme zuerst nur die in Steyr wohnenden zu berücksichtigen und auswärtige ganz abzuweisen, wenn die Schulen durch hier wohnhafte Schulkinder überfüllt seien. In diesem Sinne möchte er den Sections-Antrag verwirklicht, und daher die von derselben gesetzte Beschränkung der Ausschliessung beseitig wissen. Der Vorsitzende spricht sich für die von der Section beantragte mildere Form aus, weil die Ausschließung solcher auswärtiger Kinder, welche die hiesige Schule vielleicht schon ein paar Jahre besuchen, eine allzu einschneidende und scharfe Maßregel sei. G.R. Peyrl erklärt, er könne verläßlich angeben, daß die Gemeinde St. Ulrich gerne bereit sei, an die Gemeinde Lage einen Beitrag zu leisten,
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