Erbauung eines neuen Arme Versorgungshauses in Steyr, respective als Fond für Verpflegung der in demselben untergebrachten Armen zu behandeln ist, daß dieser Betrag aber niemals zu irgend einem anderen Zwecke, auch nicht zur Restaurirung oder Erweiterung der bereits in Steyr bestehenden Armen- und Versorgungshäuser verwendet werden darf, so wie, daß jährlich über die Verwaltung dieses Fondes öffentlicher Ausweis gepflogen wird. — Bei dieser Gelegenheit erlaubt sich das Comite im Interesse der Sache schon jetzt ergebenst aufmerksam zu machen, daß viele Bewohner dieser Stadt bei Gelegenheit der Subscription sich abwartend verhalten und geäußert haben, Beiträge leisten zu wollen, wenn eine feste Basis für die Bestrebung vorliege. Da mit dem heutigen Ergebnisse der Sammlung eine solche gewonnen zu sein scheint, so dürfte eine öffentliche Einladung seitens der löbl. Gemeinde Vertretung weitere Beitragsleistungen sicher im Gefolge haben. — Steyr am
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