tirungen in einer Weise herstellen ließe, durch welche den bestehenden Bau- vorschriften, sowie dem beabsichtigten Zwecke nur in ganz ungenügender Weise entsprochen erschiene; wonach die Sanitäts-Commißion zu dem vom Bür- germeister hierüber eingebrachten Vor- schlag, hiezu das Ennsdorfer Armenhaus in Verwendung zu nehmen, nachste- hendes bemerkt: „Die darin befindli- chen Unterständler würden Falle des Bedürfnisses theils in den andern Unterstandshäusern und wenn selbe nicht genügen sollten, in gemietheten Wohnungen untergebracht werden; so- daß dann die leer gewordenen 2 grös- seren einstmaligen Schulzimmer und die ehemalige Wohnung des Leh- rers als Krankenbelegraum ver- wendet werden könnten. Es wür- den in diesen Räumen mindestens 40 Betten untergebracht werden können, und auch Wohnungsraum für das Dienstpersonale übrig bleiben. Es ist in diesem Gebäude eine große be- queme Kochküche, Waschküche, geräu- mige Holzlagen vorhanden, die Fen- ster der Krankenzimmer wurden fast durchgehends nicht auf die Strasse, sondern gegen die Enns in den Gar- ten gehen; ebenso ist der vorhandene
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