Wenn von Seite des Gemeinderates dieses Ansuchen gestellt würde, so würde sich die Unternehmung auch gewiß herbeilassen, diese Ausdehnung ohne Gegenleitung vorzunehmen, um so mehr, als die Gasabnahme in Steyr eine bedeutende sei und sie daher allen Grund habe, der Gemeinde entgegen zu kommen; er stelle daher den Antrag, es sei der Bürgermeister vom Gemeinderate zu ersuchen, er möge mit der Gasunternehmung in Verhandlung treten, damit sie sich zur Ausdehnung der Rohrlegung auf das ganze Stadtgebiet ohne Gegenleistung herbeilasse. Der Vorsitzende bemerkt, daß er in der angedeuteten Richtung bereits die nötigen Schritte veranlaßt habe und der ganze bezügliche Plan bei der Gesellschaft in Augsburg liege, von wo die Direktion täglich das Rücklangen der Antwort erwarte. Auch wegen der in der letzten Sitzung gestellten Interpellation wegen Minderung des Gaspreises habe er bereits das nötige Schreiben erlassen. G.R. Leopold Huber, weist darauf hin, daß die Gasbeleuchtung auch nicht theurer zu stehen komme, als die Petroleumbeleuchtung
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