4. An der Ecke des Gartens von H. Josef Reder No 56; 5. an der Gartenecke der Franziska Reder Haus N° 53; 6. an der unteren Ecke des Hauses N° 48; 7. an der unteren Gartenecke der Frau Hek Haus N° 44; 8. an der Gartenecke des Herrn Anton v. Jäger; 9. an der Gartenmauer des H. Josef Reder in der Nähe der Ausfahrt; 10. An der Gartenecke des Binderhauses bei der Auffahrt. — Von diesen 10 Flammen werden 5 für permanente Beleuchtung genügen, die übrigen 5 Stück zur Beleuchtung während der Zeit des Hochwassers. Städt. Bauamt, Steyr am 19. Juli 1878 Bogacki.“ Referent stellt namens der Section den Antrag, das Ansuchen der Bewohner des untern Ort um Herstellung von 10 Gasflammen zu bewilligen, wovon nach Antrag des städt. Bauamtes 5 Flammen für gewöhnliche Beleuchtung zu dienen haben und die weiteren 5 Flammen nur bei Hochwasser angezündet und benützt werden. Die Bürgermeister Gschaider frägt, ob die Herstellungskosten für die Beleuchtung von der Gasfabrik besorgt würden, was der Vorsitzende dahin beantwortet, daß dieselbe hiezu ohnehin verpflichtet sei.
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