dieses Brunnens und Zudeckung desselben mit einer bei der Stadtgemeinde vorhandenen Granitplatte. Städt. Bauamt Steyr am 4. Juli 878 Bogacki.“ Referent bemerkt, daß sich die Section dem Antrage des Bauamtes anschließe, der auch zum Beschluße erhoben wird. — Z. 7424. 13. G.R. Josef Huber verliest eine Eingabe von 18 Hausbesitzern im untern Ort, mit welchem dieselben in motivirter Weise um Einführung einer besseren Beleuchtung im untern Ort ansuchen, und den hiezu von Bauamte erstatteten Bericht welcher lautet: „Die Nothwendigkeit einer Gasbeleuchtung am untern Quai ist im Gesuche hinreichend begründet, daher es überflüßig erscheint, diesbezüglich weitere Gründe anzuführen. Was die Anbringung der Gasflammen anbelangt, hat der Gefertigte mit Zuziehung des Herrn Gasdirectors folgende Stellen als Zweckentsprechend befunden: 1. Ersatz durch Gasflamme und zugleich Verlegung der bisherigen Petroleumlaterne am Stiegler-Hause N° 63 an die gegen den Quai vorspringende Erbe desselben Hauses; 2. Neue Gaslaterne am Hause N° 61; 3. bei der öff. Stiege Haus N° 60 oder am Hause N° 59;
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