dieses Brunnens und Zudeckung dessel- ben mit einer bei der Stadtgemein- de vorhandenen Granitplatte. Städt. Bauamt Steyr am 4. Juli 878 Bogacki.“ Referent bemerkt, daß sich die Section dem Antrage des Bauamtes anschließe, der auch zum Beschluße erhoben wird. — Z. 7424. 13. G.R. Josef Huber verliest eine Eingabe von 18 Hausbesitzern im untern Ort, mit welchem dieselben in motivirter Weise um Einführung einer besseren Beleuch- tung im untern Ort ansuchen, und den hiezu von Bauamte erstatteten Bericht welcher lautet: „Die Nothwendigkeit einer Gasbeleuchtung am untern Quai ist im Gesuche hinreichend begründet, daher es überflüßig erscheint, diesbe- züglich weitere Gründe anzuführen. Was die Anbringung der Gasflammen anbelangt, hat der Gefertigte mit Zuziehung des Herrn Gasdirectors fol- gende Stellen als Zweckentsprechend befunden: 1. Ersatz durch Gasflamme und zugleich Verlegung der bisherigen Petroleumlaterne am Stiegler-Hause N° 63 an die gegen den Quai vorspringen- de Erbe desselben Hauses; 2. Neue Gas- laterne am Hause N° 61; 3. bei der öff. Stiege Haus N° 60 oder am Hause N° 59;
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