grundes des Hausbesitzers H. Kikl diene, demselben als Eigenthum mit dem Bemerken zuzuweisen daß er selbe auf eigene Kosten her- zustellen und für immerwähren- de Zeiten in guten Zustande zu er- halten, dann für Reinlichkeit und öffentliche Sicherheit Sorge zu tra- gen habe, womit sich Herr und Frau Kikl einverstanden erklärt hätten. Referent stellt sohin namens der Sec- tion den Antrag, daß die gegenwär- tigen Besitzer für sich, sowie auch für ihre Rechtsnachfolger die Mauer im guten Zustande herzuhalten haben und selbe in ihr Eigenthum vertrags- mäßig zu übergeben sei. Beschluß nach Antrag. — Z. 7524. 12. G.R. Josef Huber verliest nachstehen- den Bericht des städt. Bauamtes: „B.A. Z. 797 — Löbliche Gemeinde Vorstehung. — Der auf der Ennsleithen beim Hause des H. Brandl befindliche städt. Brunnen, ist derart schlecht, daß derselbe ohne einer gründ- lichen Reparatur nicht weiter be- nützt werden kann. Nachdem die- ser Brunnen sehr selten benutzt wird, da die Anreiner hinreichend mit Hausbrunnen versehen sind, so stelle ich den Antrag auf Auflassung
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