Ratsprotokoll vom 26. Juli 1878

zu hoch sei. Nach seiner Schätzung sei dieselbe 20 - 25,000 fl werth, ein Preis der für jemanden, der sie zu PrivatZwecken verwende, um ein paar Tausend Gulden höher oder niedriger sich stellen könne. Die Gemeinde müße aber beurtheilen, ob dieses Object zu einem Armenhause geeignet sei oder nicht; nach seiner Überzeugung sei es nun hiezu absolut nicht geeignet. Es habe enge Gänge, kleine Räumlichkeiten und müßte daher entweder behufs eines Neubaues ganz umgerissen, oder doch mit unverhältnismässigen Kosten adaptirt werden. Man solle es daher den Offerenten lieber offenerklären, daß die Gemeinde um den angebotenen Preis diese Realität absolut nicht kaufen könne; wurden sie geneigt seien, dieselbe billiger abzulassen und würde man dann vielleicht damit eine Grundspekulation durchführen, dann stünde die Frage freilich anders, obwol nach seiner Meinung letzteres der Gemeinde weniger zustehe. Er stellt daher den Antrag, es sei mit Rucksicht auf die Höhe des verlangten Preises in eine weitere Verhandlung mit den Offerenten seitens des Gemeinderates nicht einzugehen.

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