wogegen fortwährend Klagen ein- gelaufen sein; er sei daher da- für, daß man, um die Unsumme von Beschwerden, welche eine Bewil- ligung des Ansuchens im Gefolge ha- ben könnte hintanzuhalten, lieber gleich das erste Ge- such abweise und stellt einen hier- auf gerichteten Antrag. G.R. Anton von Jaeger frägt, was die beiden erwähnten Caffetier für die Aufstellung von Gesträuchen, vor ihren Kafféhäusern bezalen, und findet über die Bemerkung des Vorsitzenden, daß selbe hiefür Nichts bezalen, dieses sonderbar, weil jeder- man für die Benützung eines öf- fentlichen Platzes zahlen müße; er stellt daher den Antrag, diese beiden zur Zalung heranzuziehen. G.R. Pointner wünscht, daß vorher er- hoben werde, unter welchen Bedin- gungen an beide Caffetiér seiner- zeit diese Aufstellung gestattet worden sei. Der Antrag des G.R. Dr. Hochhauser auf Abweisung des Gesuches der Frau Jo- hanna Eislmayr wird angenommen und erklärt der Vorsitzende, die vom G.R. Pointner gewünschten Erhebungen
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