Ratsprotokoll vom 26. Juli 1878

G.R. Dr. Hochhauser erklärt die Ausfüh- rungen des G.R. Peyrl, als vollkommen sachgemäß, denn, wenn man den Grund- satz gleiches Recht für Alle beobachten wolle, könne man es keinem Wirth verwehren, auch eine solche Aufstellung zu machen. Die Folge hievon würden aber große Unannehmlichkeiten sein der ganze Stadtplatz würde dardurch zu einem öffentlichen Gastgarten. Wenn man es bei Kaffeehäusern ge- statte, so stelle man sich auf den Stand- punkt von anderen Städten, wie z.B. in Wien, wo selbst auf den belebtesten Plätzen und Strassen Tische und Blu- men außen aufgestellt würden. Bei Gasthäuser habe aber dieses sein Bedenken; die Gäste blieben oft bis in die Nacht sitzen, es werde Lärm verursacht und die Bewohner des Platzes in ihrer nächtlichen Ruhe ge- stört, dies seien Schattenseiten und um dieser Folgen willen solle man lieber bei Entscheidung des ersten Ansuchen vorsichtig sein, weil man sonst konsequenter weise es auch andern nicht verwei- gern könne. Redner erinnert, daß eine solche Aufstellung schon ein- mal beim Gasthaus zum Löwen, vor mehreren Jahren bestanden habe,

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