Ratsprotokoll vom 26. Juli 1878

stellt, ihr gleichfalls die Aufstellung solcher Gesträuche in Töpfen vor dem Hotel zu gestatten. Referent stellt hiezu namens der Section den Antrag, es wolle der löbl Gemeinderat dieses Gesuch mit Rücksicht auf die angeführten Gründe bewilligen unter folgenden Bedingungen: 1. Gegen Widerruf 2. Zur Wahrung des Eigenthumsrechtes gegen eine mäßige jährliche Entschädigung. 3. Daß während der Marktzeit im Frühjahr und Herbst, sowie auch zu Frohnleichnam diese Gruppen gänzlich beseitigt werden; welche Bedingung auch dem H. Landsiedl und H. Reichl bekannt gegeben werden solle. In Betreff der Durchführung der jährlichen Entschädigung solle vom Bauamte die Erhebung gepflogen werden, und nach Metermaß die Berechnung stattfinden. G.R. Peyrl fürchtet, daß, wenn dieser Antrag genehmigt werde, es hiebei nicht bleibe und auch andere Gastwirthe mit ähnlichen Ansuchen an die Gemeinde kommen wurden, denen man dann es auch nicht verwehren könnte, wenn man gleiches Recht gegen alle üben wolle.

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