stellt, ihr gleichfalls die Aufstellung sol- cher Gesträuche in Töpfen vor dem Hotel zu gestatten. Referent stellt hiezu namens der Sec- tion den Antrag, es wolle der löbl Gemeinderat dieses Gesuch mit Rück- sicht auf die angeführten Gründe be- willigen unter folgenden Bedin- gungen: 1. Gegen Widerruf 2. Zur Wahrung des Eigenthumsrechtes gegen eine mäßige jährliche Entschä- digung. 3. Daß während der Markt- zeit im Frühjahr und Herbst, sowie auch zu Frohnleichnam diese Grup- pen gänzlich beseitigt werden; wel- che Bedingung auch dem H. Landsiedl und H. Reichl bekannt gegeben wer- den solle. In Betreff der Durchführung der jährlichen Entschädigung solle vom Bauamte die Erhebung gepflogen wer- den, und nach Metermaß die Berech- nung stattfinden. G.R. Peyrl fürchtet, daß, wenn dieser An- trag genehmigt werde, es hiebei nicht bleibe und auch andere Gastwirthe mit ähnlichen Ansuchen an die Gemeinde kommen wurden, denen man dann es auch nicht verwehren könnte, wenn man gleiches Recht gegen alle üben wolle.
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