sowie in Stadt Steyr der sogenannte Ölberg besteht, der von auswärtigen Fleischhauern an gewissen Tagen der Woche besucht wird. — In den bei der Gemeinde vorhandenen, in frühere Jahrhunderte zurückreichenden, aber leider sehr verstümmelten und spoliirten Akten wurde eine Marktordnung vom Jahre 1608 vorgefunden, aus welcher jedoch nur so viel hervorgeht, daß damals die Ölberg-Fleischbänke bereits von auswärtigen Fleischhauern frequentirt wurden. Weiters liegen Verhandlungen des Bürgermeister Amtes aus dem Jahre 1707 vor, laut welchen man die Zal der Fleischhauer in den Ölberg-Fleischbänken reduziren wollte. Ebenso finden sich im Jahr 1760, sowie auch in anderen Jahrgängen Verhandlungen mit auswärtigen, die Ölberg-Fleischbänke frequentirenden Fleischhauern vor, aus denen zu entnehmen ist, daß das Bürgermeisteramt den Besuch der Ölbergefleischbänke durch dieselben nicht bloß als Recht, sondern auch als deren Pflicht betrachtete, daher sei zur regelmäßigen Frequentation derselben unter Androhung des Verlustes dieses Rechtes aufgefordert werden. Vom Jahr 1771 liegt ein Verzeichnis der die Ölbergfleischbänke besuchenden auswärtigen Fleischhauer vor, wonach sich deren
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