I. Section 2. G.R. Pointer verliest nachstehenden Amtsbericht: „Löblicher Gemeinderat! In der Gemeinderats Sitzung vom 17. A- pril d.J. wurde vom Herrn Gemeindera- te Ploberger der Antrag gestellt, es seien durch das Amt über das Verhältnis der Fleischhauer in den Ölberg-Fleischbänken und deren Berechtigung, täglich Fleisch auszuschrotten Erhebungen zu pflegen, dieselben, wenn möglich zur Leistung einer Gemeinde Umlage heranzuzie- hen und eventuell ihr Befugniß da- hin einzuschränken, daß sie nur drei- mal in der Woche ausschrotten dürfen. In Entsprechung des dem Amte hiemit gegebenen Auftrages wurde in den Akten Nachschau gepflogen, deren Resultat jedoch ein ziemlich unbefriedigendes ist, und das sich das Amt hiemit dem löbl. Gemeinderate zur etwaigen weiteren Verfügung und Beschluß- faßung bekannt zu geben erlaubt. Vor allem sei auf die, manches geschätzte Materiale enthaltende Darstellung der Gewerbe-Vorschriften von J.O. Höß, Linz 1835 hingewiesen, der in seinem ersten Bande §. 265 sagt: „Obwohl die Fleischhauer mit dem Absatze ihrer Waare auf ihren Gewerbe=Bezirk beschränkt sind, so giebt es doch eine Ausname, von dieser Regel
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