Ratsprotokoll vom 26. Juli 1878

Raths=Protokoll der kk. landesfürstlichen Stadt Steyr vom 26. Juli 1878 Datenaufbereitung Digitalarchiv Steyr

Raths-Protokoll über die XVII. Sitzung des Gemeinderates der Stadt Steyr am 26. Juli 1878. Gegenwärtig: Der Vorsitzende: Bürgermeister Moriz Crammer. Der Vice-Bürgermeister: Gustav Gschaider. Die Gemeinderäte: Franz Breslmayr Ferdinand Gründler Josef Haller Dr. Johann Hochhauser Franz Hofman Carl Holub Josef Huber Leopold Huber Ant. Jäger v. Waldau Franz Jäger v. Waldau Carl Jäger v. Waldau Anton Mayr Matthias Perz Josef Peyrl Franz Ploberger Georg Pointner Josef Reder Johann Redl Franz Schachinger Wenzl Wenhart Schriftführer: Gemeinde Sekretär Leop. Ant. Iglseder. Beginn der Sitzung 3 Uhr Nachmittags. Tagesordnung 1. Mittheilungen. I. Section: 2. Amtsbericht über die Ölberg-Fleischbänke.

Raths-Protokoll über die XVII. Sitzung des Gemeinderates der Stadt Steyr am 26. Juli 1878. Gegenwärtig: Der Vorsitzende: Bürgermeister Moriz Crammer. Der Vice-Bürgermeister: Gustav Gschaider. Die Gemeinderäte: Franz Breslmayr Ferdinand Gründler Josef Haller Dr. Johann Hochhauser Franz Hofman Carl Holub Josef Huber Leopold Huber Ant. Jäger v. Waldau Franz Jäger v. Waldau Carl Jäger v. Waldau Anton Mayr Matthias Perz Josef Peyrl Franz Ploberger Georg Pointner Josef Reder Johann Redl Franz Schachinger Wenzl Wenhart Schriftführer: Gemeinde Sekretär Leop. Ant. Iglseder. Beginn der Sitzung 3 Uhr Nachmittags. Tagesordnung 1. Mittheilungen. I. Section: 2. Amtsbericht über die Ölberg-Fleischbänke.

3. Rekurs des Herrn J. Kutschera wegen Verweigerung einer Armen Unterstützung. II. Section: 4. Amtsbericht über den Rechnungsabschluß für das Jahr 1877. 5. Cassamtsbericht über die Cassagebarung im Juni 1878. 6. Gesuch zweier Amtsdiener um Erhöhung des Montur Relutums. 7. Gesuch der Frau J. Eiselmayr um Bewilligung zur Aufstellung von Gesträuchen vor dem Hotel, Crammer. 8. Lizitations-Protokoll über den Zuckerbäckerstand im Theater. 9. Zuschrift des Theaterdirektors Josef Friedl pcto Renovirung des Theaters. 10. Zuschrift der Frau J. Haas wegen Ankauf des Engelhofes. III. Section 11. Commißions-Protokoll über eine schadhafte Mauer in Steyrdorf. 12. Bauamtsbericht über den städt. Brunnen auf der Ennsleithen. 13. Gesuch mehrerer Hausbesitzer im untern Ort um Einführung einer besseren Beleuchtung. 14. Eingabe des H. J. Außermayr pcto Abhaltung des Hornviehmarktes am Seidlfelde. 15. Kommissions-Protokoll wegen Strassenregulirung in der Vorstadt b.d. Steyr.

3. Rekurs des Herrn J. Kutschera wegen Verwei- gerung einer Armen Unterstützung. II. Section: 4. Amtsbericht über den Rechnungsabschluß für das Jahr 1877. 5. Cassamtsbericht über die Cassageba- rung im Juni 1878. 6. Gesuch zweier Amtsdiener um Erhöhung des Montur Relutums. 7. Gesuch der Frau J. Eiselmayr um Be- willigung zur Aufstellung von Ge- sträuchen vor dem Hotel, Crammer. 8. Lizitations-Protokoll über den Zucker- bäckerstand im Theater. 9. Zuschrift des Theaterdirektors Josef Friedl pcto Renovirung des Theaters. 10. Zuschrift der Frau J. Haas wegen An- kauf des Engelhofes. III. Section 11. Commißions-Protokoll über eine schad- hafte Mauer in Steyrdorf. 12. Bauamtsbericht über den städt. Brunnen auf der Ennsleithen. 13. Gesuch mehrerer Hausbesitzer im un- tern Ort um Einführung einer bes- seren Beleuchtung. 14. Eingabe des H. J. Außermayr pcto Ab- haltung des Hornviehmarktes am Seidlfelde. 15. Kommissions-Protokoll wegen Stras- senregulirung in der Vorstadt b.d. Steyr.

IV. Section: 16. Commißions-Protokoll wegen Errich- tung eines Nothspitales. 17. Zuschrift des Comitées für den Bau eines Armenhauses. 18. 19. Zuschrift des k. k. Stadt-Schulrates Steyr und Amtsbericht pcto Ausschulung der Schulkinder der Nachbargemeinden. Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung, kon- statirt die Anwesenheit der zur Beschlußfä- higkeit erforderlichen Anzal von Gemein- derats-Mitgliedern und macht hierauf 1. nachstehende Mittheilungen: a. Eine Zuschrift des H. Josef Werndl, Gene- ral Direktor der österr. Waffenfabrik, wel- che lautet: „Steyr den 15. Juli 1878. An die löbl. Stadtgemeinde-Vorstehung Steyr. — Ich habe die geehrte Zuschrift vom 9. d.M. erhal- halten, den Inhalt derselben, sowie der Beilagen zur Kenntnis genommen, und bestättige den Empfang der mir retour- nirten 1000 fl. Ich habe s.Z. den Betrag von 1000 fl dahin übermittelt, damit von Seite des Löbl. Gemeinderates Delegirte gewählt, und zur Besichtigung des dortigen Armenhauses nach Genua entsendet wer- den, und zugleich die Bemerkung beige- fügt, daß es angezeigt wäre, wenn sich die Herren Redakteure der beiden hiesigen

IV. Section: 16. Commißions-Protokoll wegen Errichtung eines Nothspitales. 17. Zuschrift des Comitées für den Bau eines Armenhauses. 18. 19. Zuschrift des k. k. Stadt-Schulrates Steyr und Amtsbericht pcto Ausschulung der Schulkinder der Nachbargemeinden. Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung, konstatirt die Anwesenheit der zur Beschlußfähigkeit erforderlichen Anzal von Gemeinderats-Mitgliedern und macht hierauf 1. nachstehende Mittheilungen: a. Eine Zuschrift des H. Josef Werndl, General Direktor der österr. Waffenfabrik, welche lautet: „Steyr den 15. Juli 1878. An die löbl. Stadtgemeinde-Vorstehung Steyr. — Ich habe die geehrte Zuschrift vom 9. d.M. erhalhalten, den Inhalt derselben, sowie der Beilagen zur Kenntnis genommen, und bestättige den Empfang der mir retournirten 1000 fl. Ich habe s.Z. den Betrag von 1000 fl dahin übermittelt, damit von Seite des Löbl. Gemeinderates Delegirte gewählt, und zur Besichtigung des dortigen Armenhauses nach Genua entsendet werden, und zugleich die Bemerkung beigefügt, daß es angezeigt wäre, wenn sich die Herren Redakteure der beiden hiesigen

Localblätter dieser Aufgabe mit unterziehen würden, da sie in erster Linie berufen sind, aufklärend zu wirken. Da nun aber der löbl. Gemeinderat mein Anerbieten zurückgewiesen hat, so halte ich diese Angelegenheit für beendet und zeichne Hochachtungsvoll, Josef Werndl.“ Wird zur Kenntnis genommen. — Z. 7901. b. Eine Zuschrift der Direktion der Sparkassa in Steyr, welche lautet: „Löbliche Gemeinde Vorstehung Steyr! Die Direktion beehrt sich bekannt zu geben, daß laut Mittheilung der k.k. Bez. Hauptmannschaft Steyr ddtto. 8. Juli d.J. Z. 3422 erhalten 19. Juli der Herr k.k. Statthalter mit Erlaß von 28. Juni d.J. Z. 6237 im Grunde des § 7 der revidirten Statuten der Sparkassa Steyr die über Antrag der Direktion von dem Sparkasse Ausschuße am 28. April 1878 laut des betreffenden Protokolles sub Punkt I gefaßten Beschluße, bezüglich der Vertheilung der 5% Zinsen pr fl 17834.32 xr des mit Ende Dezember 1875 ausgewiesenen Reservefondes pr fl 356,686.58 ½ xr an die vereinigten Gemeinden nach dem im oberwähnten Protokolle enthaltenen Vertheilungsmodus genehmigt hat. Auf die löbl. Gemeinde Steyr entfällt hienach der Betrag pr 6562 fl 08 xr und ist auf folgende Weise zu verwenden: 1. für die Kleinkinderbewahr Anstalt fl 300 2. für die Anstalt für schutzlose Kinder " 100 Transport ff 400

Localblätter dieser Aufgabe mit unter- ziehen würden, da sie in erster Linie berufen sind, aufklärend zu wirken. Da nun aber der löbl. Gemeinderat mein Anerbieten zurückgewiesen hat, so hal- te ich diese Angelegenheit für beendet und zeichne Hochachtungsvoll, Josef Werndl.“ Wird zur Kenntnis genommen. — Z. 7901. b. Eine Zuschrift der Direktion der Sparkassa in Steyr, welche lautet: „Löbliche Gemeinde Vor- stehung Steyr! Die Direktion beehrt sich bekannt zu geben, daß laut Mittheilung der k.k. Bez. Hauptmannschaft Steyr ddtto. 8. Juli d.J. Z. 3422 erhalten 19. Juli der Herr k.k. Statthalter mit Erlaß von 28. Juni d.J. Z. 6237 im Grunde des § 7 der revidirten Statuten der Sparkassa Steyr die über Antrag der Direktion von dem Sparkasse Ausschuße am 28. April 1878 laut des betreffenden Pro- tokolles sub Punkt I gefaßten Beschluße, be- züglich der Vertheilung der 5% Zinsen pr fl 17834.32 xr des mit Ende Dezember 1875 aus- gewiesenen Reservefondes pr fl 356,686.58 ½ xr an die vereinigten Gemeinden nach dem im oberwähnten Protokolle enthal- tenen Vertheilungsmodus genehmigt hat. Auf die löbl. Gemeinde Steyr entfällt hienach der Betrag pr 6562 fl 08 xr und ist auf folgen- de Weise zu verwenden: 1. für die Kleinkinderbewahr Anstalt fl 300 2. für die Anstalt für schutzlose Kinder " 100 Transport ff 400

Tansport fl 400 3. für das St. Anna Spital zur Krankenpflege " 500 4. für die Fachschule für Eisen-Industrie " 100 5. zur Anschaffung von Lehrmitteln, Be- kleidung Beschulung armer Schulkinder " 1000 endlich 6 zum Fonde des Baues eines neuen Ar- menhauses " 4562.08 zusammen 6562 fl 08 xr Dieser Betrag kann sofort gegen gehörig gestempelte und legal ausgefertigte Quittung an jedem Amtstage, das ist Montag, Donnerstag und Samstag Vor- mittags bei der Kassa der Anstalt beho- ben werden. — Steyr am 20. Juli 1878. Die Direction der Sparkassa in Steyr Gustav Gschaider.“ — Wird mit lebhaften Beifallsbezeigung, zur Kenntnis genommen. — Z. 8259. c. Einen Bericht des städt. Cassamtes, mit welchem dasselbe anzeigt, daß die curren- ten Intressen für die Passiv-Kapitalien der Gemeinde an die Sparkasse im Betra- ge von 19798 fl 48 xr am 19. Juli bezalt wurden. Wird zur Kenntnis genommen. — Z. 8311. d. Der Vorsitzende erwähnt, daß an die Gemeinde Vertretung mehrere Exem- plare eines Aufrufes zum Beitritte zu dem neu gegründeten Unterstützungs- Vereine der kk. Lehrer & Lehrerinen Bildungs-

Tansport fl 400 3. für das St. Anna Spital zur Krankenpflege " 500 4. für die Fachschule für Eisen-Industrie " 100 5. zur Anschaffung von Lehrmitteln, Bekleidung Beschulung armer Schulkinder " 1000 endlich 6 zum Fonde des Baues eines neuen Armenhauses " 4562.08 zusammen 6562 fl 08 xr Dieser Betrag kann sofort gegen gehörig gestempelte und legal ausgefertigte Quittung an jedem Amtstage, das ist Montag, Donnerstag und Samstag Vormittags bei der Kassa der Anstalt behoben werden. — Steyr am 20. Juli 1878. Die Direction der Sparkassa in Steyr Gustav Gschaider.“ — Wird mit lebhaften Beifallsbezeigung, zur Kenntnis genommen. — Z. 8259. c. Einen Bericht des städt. Cassamtes, mit welchem dasselbe anzeigt, daß die currenten Intressen für die Passiv-Kapitalien der Gemeinde an die Sparkasse im Betrage von 19798 fl 48 xr am 19. Juli bezalt wurden. Wird zur Kenntnis genommen. — Z. 8311. d. Der Vorsitzende erwähnt, daß an die Gemeinde Vertretung mehrere Exemplare eines Aufrufes zum Beitritte zu dem neu gegründeten UnterstützungsVereine der kk. Lehrer & Lehrerinen Bildungs-

Anstalt in Linz eingelangt seien, welche vor den Mitgliedern aufgelegt worden seien. e. der Vorsitzende theilt weiters das Ableben des G.R. Herrn Samuel Mauß mit, an dessen am Vortage stattgefundenen Leichenbegängnisse der Gemeinderat in zahlreicher Weise betheiligt habe, er gibt dem Bedauern über den unvermuth eingetretenen Tod desselben für mit Ausdruck und ersucht den löbl. Gemeinderat durch Aufstehen von den Sitzen gleichfalls dieses Bedauern zu betätigen (geschieht). Er erbittet sich auch die Ermächtigung, der Wittwe des Verblichen dieses Bedauern schriftlich bekannt geben zu dürfen. Die Versammlung erklärt sich hiemit einverstanden. — Z. 8250. f. Der Vorsitzende giebt ferners bekannt, daß die Familie Brittinger vor kurzem den Stadt-Schulrate eine reichhaltige Sammlung von Vogeleiern mit der Widmung übergeben habe, selbe der Knaben Bürgerschule einzuverleiben. Die Sammlung sei sehr werthvoll und könne in der Bürgerschule von den Herren Gemeinderats-Mitgliedern besichtiget werden. Obwohl er von

Anstalt in Linz eingelangt seien, wel- che vor den Mitgliedern aufgelegt wor- den seien. e. der Vorsitzende theilt weiters das Ableben des G.R. Herrn Samuel Mauß mit, an dessen am Vortage stattgefundenen Leichenbegängnisse der Gemeinderat in zahlreicher Weise betheiligt habe, er gibt dem Bedauern über den unver- muth eingetretenen Tod desselben für mit Ausdruck und ersucht den löbl. Gemeinderat durch Aufstehen von den Sitzen gleichfalls dieses Bedauern zu betätigen (geschieht). Er erbittet sich auch die Ermächtigung, der Wittwe des Verblichen dieses Bedauern schriftlich be- kannt geben zu dürfen. Die Ver- sammlung erklärt sich hiemit einver- standen. — Z. 8250. f. Der Vorsitzende giebt ferners bekannt, daß die Familie Brittinger vor kurzem den Stadt-Schulrate eine reichhaltige Sammlung von Vogeleiern mit der Widmung übergeben habe, selbe der Knaben Bürgerschule einzuverleiben. Die Sammlung sei sehr werthvoll und könne in der Bürgerschule von den Herren Gemeinderats-Mitgliedern besichtiget werden. Obwohl er von

Seite des kk. Stadt-Schulrates den Dank hie- für bereits erstattet habe, so dürfte demselben doch auch vom Gemeindera- te Ausdruck, verliehen werden. Zustimmung. — Z. 8349 g. Schließlich theilt der Vorsitzende mit, daß am Dienstag an sämmtlichen hiesi- gen Schulen die Schlußfeier stattfinden, wozu er den löbl. Gemeinderat hie- mit höflichst einlade. Anläßlich der- selben finde, gleichzeitig eine Aus- stellung von weiblichen Handarbei- ten in den Mädchenschulen statt. Es möge daher, wer hiefür Interesse habe, insbesonders auch zur Aneiferung der Schuljugend sich hiezu einfinden. G.R. Wenhart bemerkt hiezu, daß die Feier in einem um 9 Uhr stattfin- denden Gottesdienste bestehe, wonach sich die Schulkinder in ihrem Schulhause versammeln und die Festlichkeit mit Gesang, Deklamationen und Anspra- chen begehen. Er wünscht im In- teresse der Schule, daß der löbl. Gemein- derat, welcher jederzeit seinen Sim- patien für dieselbe Ausdruck gebe, sich hieran zahlreich betheilige. Hierauf wird zur Tagesordnung überge- gangen.

Seite des kk. Stadt-Schulrates den Dank hiefür bereits erstattet habe, so dürfte demselben doch auch vom Gemeinderate Ausdruck, verliehen werden. Zustimmung. — Z. 8349 g. Schließlich theilt der Vorsitzende mit, daß am Dienstag an sämmtlichen hiesigen Schulen die Schlußfeier stattfinden, wozu er den löbl. Gemeinderat hiemit höflichst einlade. Anläßlich derselben finde, gleichzeitig eine Ausstellung von weiblichen Handarbeiten in den Mädchenschulen statt. Es möge daher, wer hiefür Interesse habe, insbesonders auch zur Aneiferung der Schuljugend sich hiezu einfinden. G.R. Wenhart bemerkt hiezu, daß die Feier in einem um 9 Uhr stattfindenden Gottesdienste bestehe, wonach sich die Schulkinder in ihrem Schulhause versammeln und die Festlichkeit mit Gesang, Deklamationen und Ansprachen begehen. Er wünscht im Interesse der Schule, daß der löbl. Gemeinderat, welcher jederzeit seinen Simpatien für dieselbe Ausdruck gebe, sich hieran zahlreich betheilige. Hierauf wird zur Tagesordnung überge- gangen.

I. Section 2. G.R. Pointer verliest nachstehenden Amtsbericht: „Löblicher Gemeinderat! In der Gemeinderats Sitzung vom 17. April d.J. wurde vom Herrn Gemeinderate Ploberger der Antrag gestellt, es seien durch das Amt über das Verhältnis der Fleischhauer in den Ölberg-Fleischbänken und deren Berechtigung, täglich Fleisch auszuschrotten Erhebungen zu pflegen, dieselben, wenn möglich zur Leistung einer Gemeinde Umlage heranzuziehen und eventuell ihr Befugniß dahin einzuschränken, daß sie nur dreimal in der Woche ausschrotten dürfen. In Entsprechung des dem Amte hiemit gegebenen Auftrages wurde in den Akten Nachschau gepflogen, deren Resultat jedoch ein ziemlich unbefriedigendes ist, und das sich das Amt hiemit dem löbl. Gemeinderate zur etwaigen weiteren Verfügung und Beschlußfaßung bekannt zu geben erlaubt. Vor allem sei auf die, manches geschätzte Materiale enthaltende Darstellung der Gewerbe-Vorschriften von J.O. Höß, Linz 1835 hingewiesen, der in seinem ersten Bande §. 265 sagt: „Obwohl die Fleischhauer mit dem Absatze ihrer Waare auf ihren Gewerbe=Bezirk beschränkt sind, so giebt es doch eine Ausname, von dieser Regel

I. Section 2. G.R. Pointer verliest nachstehenden Amtsbericht: „Löblicher Gemeinderat! In der Gemeinderats Sitzung vom 17. A- pril d.J. wurde vom Herrn Gemeindera- te Ploberger der Antrag gestellt, es seien durch das Amt über das Verhältnis der Fleischhauer in den Ölberg-Fleischbänken und deren Berechtigung, täglich Fleisch auszuschrotten Erhebungen zu pflegen, dieselben, wenn möglich zur Leistung einer Gemeinde Umlage heranzuzie- hen und eventuell ihr Befugniß da- hin einzuschränken, daß sie nur drei- mal in der Woche ausschrotten dürfen. In Entsprechung des dem Amte hiemit gegebenen Auftrages wurde in den Akten Nachschau gepflogen, deren Resultat jedoch ein ziemlich unbefriedigendes ist, und das sich das Amt hiemit dem löbl. Gemeinderate zur etwaigen weiteren Verfügung und Beschluß- faßung bekannt zu geben erlaubt. Vor allem sei auf die, manches geschätzte Materiale enthaltende Darstellung der Gewerbe-Vorschriften von J.O. Höß, Linz 1835 hingewiesen, der in seinem ersten Bande §. 265 sagt: „Obwohl die Fleischhauer mit dem Absatze ihrer Waare auf ihren Gewerbe=Bezirk beschränkt sind, so giebt es doch eine Ausname, von dieser Regel

sowie in Stadt Steyr der sogenannte Ölberg besteht, der von auswärtigen Fleischhau- ern an gewissen Tagen der Woche besucht wird. — In den bei der Gemeinde vorhan- denen, in frühere Jahrhunderte zurück- reichenden, aber leider sehr verstümmel- ten und spoliirten Akten wurde eine Marktordnung vom Jahre 1608 vorgefun- den, aus welcher jedoch nur so viel her- vorgeht, daß damals die Ölberg-Fleisch- bänke bereits von auswärtigen Fleisch- hauern frequentirt wurden. Weiters liegen Verhandlungen des Bürgermei- ster Amtes aus dem Jahre 1707 vor, laut welchen man die Zal der Fleisch- hauer in den Ölberg-Fleischbänken re- duziren wollte. Ebenso finden sich im Jahr 1760, sowie auch in anderen Jahrgängen Verhandlungen mit auswärtigen, die Ölberg-Fleischbänke frequentirenden Fleischhauern vor, aus denen zu entnehmen ist, daß das Bürgermei- steramt den Besuch der Ölbergefleischbänke durch dieselben nicht bloß als Recht, sondern auch als deren Pflicht betrachtete, daher sei zur regelmäßigen Frequentation der- selben unter Androhung des Verlustes dieses Rechtes aufgefordert werden. Vom Jahr 1771 liegt ein Verzeichnis der die Ölbergfleischbänke besuchenden auswär- tigen Fleischhauer vor, wonach sich deren

sowie in Stadt Steyr der sogenannte Ölberg besteht, der von auswärtigen Fleischhauern an gewissen Tagen der Woche besucht wird. — In den bei der Gemeinde vorhandenen, in frühere Jahrhunderte zurückreichenden, aber leider sehr verstümmelten und spoliirten Akten wurde eine Marktordnung vom Jahre 1608 vorgefunden, aus welcher jedoch nur so viel hervorgeht, daß damals die Ölberg-Fleischbänke bereits von auswärtigen Fleischhauern frequentirt wurden. Weiters liegen Verhandlungen des Bürgermeister Amtes aus dem Jahre 1707 vor, laut welchen man die Zal der Fleischhauer in den Ölberg-Fleischbänken reduziren wollte. Ebenso finden sich im Jahr 1760, sowie auch in anderen Jahrgängen Verhandlungen mit auswärtigen, die Ölberg-Fleischbänke frequentirenden Fleischhauern vor, aus denen zu entnehmen ist, daß das Bürgermeisteramt den Besuch der Ölbergefleischbänke durch dieselben nicht bloß als Recht, sondern auch als deren Pflicht betrachtete, daher sei zur regelmäßigen Frequentation derselben unter Androhung des Verlustes dieses Rechtes aufgefordert werden. Vom Jahr 1771 liegt ein Verzeichnis der die Ölbergfleischbänke besuchenden auswärtigen Fleischhauer vor, wonach sich deren

Zahl damals auf 42 bezifferte. Von besonderer Wichtigkeit für die vorliegende Frage wäre ein in den Akten vorfindlicher Erlaß der Regierung vom 26. Jänner 1741, ergangen an das damalige Bürgermeisteramt, mit welchem das selbe aufgefordert wird, „daß Ihr wegen obgehörten Ölberg, und desselben eigentliche Beschaffenheit Euren schon abfordt gründlichen Bericht inner 3 Tagen ohne weiterer anmahnung unerläßlich anher erstatten sollet;“ wodurch also die Beantwortung der ganz gleichen Frage angeordnet wird, über welche das Eingangs genannte Mitglied des löbl. Gemeinderates die Erhebungen des Amtes wünschte. Das Concept dieser Antwort, welche jedenfalls eine ganz umfassende Darstellung des ganzen Rechtsverhältnisses enthalten müßte und daher den gewünschten Aufschluß hätte geben können und dessen Ausfertigung laut Einreichungs-Protokoll am 28. Jänner 1741 auch wirklich an die Regierung abgegangen ist, findet sich aber leider in den Acten nicht vor und konnte auch deren Original, um das sich bei der k.k. Statthalterei in Linz verwendet wurde, laut Erlaß derselben vom 27. May 1848 Z. 5426 sich nicht verschafft werden, da in der dortigen

Zahl damals auf 42 bezifferte. Von beson- derer Wichtigkeit für die vorliegende Frage wäre ein in den Akten vorfind- licher Erlaß der Regierung vom 26. Jän- ner 1741, ergangen an das damalige Bürgermeisteramt, mit welchem das selbe aufgefordert wird, „daß Ihr we- gen obgehörten Ölberg, und desselben eigentliche Beschaffenheit Euren schon abfordt gründlichen Bericht inner 3 Tagen ohne weiterer anmahnung unerläßlich anher erstatten sollet;“ wodurch also die Beantwortung der ganz gleichen Frage angeordnet wird, über welche das Eingangs genannte Mitglied des löbl. Gemeinderates die Er- hebungen des Amtes wünschte. Das Con- cept dieser Antwort, welche jedenfalls eine ganz umfassende Darstellung des ganzen Rechtsverhältnisses enthalten müßte und daher den gewünschten Aufschluß hätte geben können und dessen Ausfertigung laut Einreichungs-Proto- koll am 28. Jänner 1741 auch wirklich an die Regierung abgegangen ist, findet sich aber leider in den Acten nicht vor und konnte auch deren Original, um das sich bei der k.k. Statthalterei in Linz verwendet wurde, laut Erlaß dersel- ben vom 27. May 1848 Z. 5426 sich nicht verschafft werden, da in der dortigen

Registratur die Akten nur bis zum Jahre 1780 zurückreichen und auch im Landes- Archive laut Note des ob. öst. Landes-Aus- schußes vom 16. May d.J. Z. 5065 nichts auf- gefunden werden konnte. Durch Letz- teres wurden obige Daten über die Ölbergfleischbänke nur durch die Verwei- sung auf das der Stadt Steyr vom Kaiser Leopold I ertheilte Privilegium eines zweiten Wochenmarktes ddto. Wien 28. November 1699 ergänzt, dessen hierauf be- züglicher Passus lautet: „Wir geruhen Ihnen Supplicanten neben dem vor- hin habenden, noch einen Jahr- und Wo- chenmarkt, als den Ersten am Sonntag nach Michaelis anfangendt biß Dritten Sonntag darauf inclusive den an- derten aber alle Montag in der Wo- chen darneben allergnädigst zu ver- willigen, weilen an diesem Tag die außwendige Fleischhakher dahin zu khommen pflegeten, ohn' dem auch in andern Unsern landtsfürstl. Stöt- ten kein Wochenraht gehalten, mit- hin den selbigen einiges präjudiz nicht canntrirt wurde.“ Andere, die ein- schlägige Frage näher beleuchtende Anhalts- punkte konnten vom Amte nicht aus- findig gemacht werden. Steyr am 12. Juli 1878 Leopold Anton Iglseder.

Registratur die Akten nur bis zum Jahre 1780 zurückreichen und auch im LandesArchive laut Note des ob. öst. Landes-Ausschußes vom 16. May d.J. Z. 5065 nichts aufgefunden werden konnte. Durch Letzteres wurden obige Daten über die Ölbergfleischbänke nur durch die Verweisung auf das der Stadt Steyr vom Kaiser Leopold I ertheilte Privilegium eines zweiten Wochenmarktes ddto. Wien 28. November 1699 ergänzt, dessen hierauf bezüglicher Passus lautet: „Wir geruhen Ihnen Supplicanten neben dem vorhin habenden, noch einen Jahr- und Wochenmarkt, als den Ersten am Sonntag nach Michaelis anfangendt biß Dritten Sonntag darauf inclusive den anderten aber alle Montag in der Wochen darneben allergnädigst zu verwilligen, weilen an diesem Tag die außwendige Fleischhakher dahin zu khommen pflegeten, ohn' dem auch in andern Unsern landtsfürstl. Stötten kein Wochenraht gehalten, mithin den selbigen einiges präjudiz nicht canntrirt wurde.“ Andere, die einschlägige Frage näher beleuchtende Anhaltspunkte konnten vom Amte nicht ausfindig gemacht werden. Steyr am 12. Juli 1878 Leopold Anton Iglseder.

Hiezu bemerkt Referent namens der Section, daß durch den vorliegenden Amtsbericht der Anfrage des Herrn G.R. Franz Ploberger entsprochen worden sei, und da von der hiesigen Fleischerkommune über den bestehenden Modus der Fleischbänke im Ölberg kein weiteres Begehren vorliege, so wolle in Erledigung dieses Amtsberichtes zur Tagesordnung übergegangen werden. Beschluß nach Antrag. — Z.6237. 3. G.R. Pointer referirt über den von Herrn Johann Kutscher, Schuhflicker und Unterständler im Ennsdorfer Armenhause eingebrachten Rekurs wider den Beschluß der städtischen Armenkommißion, womit seinem Ansuchen um Gewährung eines Armengeldes keine Folge gegeben worden sei und stellt nach Erörterung des Sachverhaltes, namens der Section den Antrag, dem Rekurse nicht stattzugeben, nachdem das Alter und die Erwerbsunfähigkeit des Rekurrenten nicht nachgewiesen erscheine. — Wird angenommen. — Z. 8000. II. Section: 4. G.R. Leopold Huber verliest einen Amts-

Hiezu bemerkt Referent namens der Section, daß durch den vorliegenden Amts- bericht der Anfrage des Herrn G.R. Franz Ploberger entsprochen worden sei, und da von der hiesigen Fleischerkommune über den bestehenden Modus der Fleisch- bänke im Ölberg kein weiteres Begehren vorliege, so wolle in Erledigung dieses Amtsberichtes zur Tagesordnung über- gegangen werden. Beschluß nach Antrag. — Z.6237. 3. G.R. Pointer referirt über den von Herrn Johann Kutscher, Schuhflic- ker und Unterständler im Ennsdor- fer Armenhause eingebrachten Rekurs wider den Beschluß der städ- tischen Armenkommißion, womit seinem Ansuchen um Gewährung eines Armengeldes keine Folge ge- geben worden sei und stellt nach Er- örterung des Sachverhaltes, namens der Section den Antrag, dem Rekur- se nicht stattzugeben, nachdem das Alter und die Erwerbsunfähigkeit des Rekurrenten nicht nachgewiesen er- scheine. — Wird angenommen. — Z. 8000. II. Section: 4. G.R. Leopold Huber verliest einen Amts-

bericht, wonach gegen die zur allgemeinen Einsicht aufgelegene Rechnung über die Einnahmen und Ausgaben der Gemein- dekassa und sämmlicher unter der abgesonder- ten städt. Verwaltung stehenden Fonde und Anstalten über das Jahr 1877 wäh- rend der Auflagefrist von 14 Tagen kei- ne Erinnerungen eingebracht wurden; dann den Bericht des Kassamtes über die Kassagebahrung bei der Stadtkassa, wonach sich am Jahreschluße ein ak- tives Vermögen mit und zwar A. Unter cassämtlicher Gebarung 1. an Kapitalien im Nennwerthe v. 203,745 fl 6 xr 2. an Barschaft 11,899.51 xr 3. an Activ-Rückständen 4,253.57 xr zusammen von 219,898 fl 14 xr B. An Capitals-Werthen der städt. Gefälle und nutzbaren Rechte nach dem Ertrage pr 15,587 fl mit 311,740.— C. An Schätzungs-Werthen der städt. Gebäude, Grundstücke und Anlagen pr 517,050.— D. An Inventarial-Werthen der Mobilien in den städt. Kanze- leien & Gebäuden, dann der Mobilien und Lehrmittel in den Schulen und der Bau & Heitzungsmaterialien-Voräthe und badämtlichen Requisiten zu- sammen mit 34,772 fl 12 xr in der Haupt-Summa also mit 1,083.460 fl 26 xr

bericht, wonach gegen die zur allgemeinen Einsicht aufgelegene Rechnung über die Einnahmen und Ausgaben der Gemeindekassa und sämmlicher unter der abgesonderten städt. Verwaltung stehenden Fonde und Anstalten über das Jahr 1877 während der Auflagefrist von 14 Tagen keine Erinnerungen eingebracht wurden; dann den Bericht des Kassamtes über die Kassagebahrung bei der Stadtkassa, wonach sich am Jahreschluße ein aktives Vermögen mit und zwar A. Unter cassämtlicher Gebarung 1. an Kapitalien im Nennwerthe v. 203,745 fl 6 xr 2. an Barschaft 11,899.51 xr 3. an Activ-Rückständen 4,253.57 xr zusammen von 219,898 fl 14 xr B. An Capitals-Werthen der städt. Gefälle und nutzbaren Rechte nach dem Ertrage pr 15,587 fl mit 311,740.— C. An Schätzungs-Werthen der städt. Gebäude, Grundstücke und Anlagen pr 517,050.— D. An Inventarial-Werthen der Mobilien in den städt. Kanzeleien & Gebäuden, dann der Mobilien und Lehrmittel in den Schulen und der Bau & Heitzungsmaterialien-Voräthe und badämtlichen Requisiten zu- sammen mit 34,772 fl 12 xr in der Haupt-Summa also mit 1,083.460 fl 26 xr

und an schließlich bestandenen Passiven: A. An Capitalien 415,354 fl 13 xr B. Contisten und andere Forderungen pr 6806. 97 zusammen von 422,161 fl 10 xr also gegen den Jahresschluß von 1876: eine Vermehrung der Activa um 14213 fl 53 xr und eine Verminderung der Passiva um 8767.48 xr daher ein um 22981 fl 01 xr vermehrtes, schließliches reines Vermögen von 661,299 fl 16 xr erweise, welche Vermögens-Vermehrung sich aber bei der Verrechnung der eigenthümlichen Obligationen und Actien nach dem Curswerthe von 31. Dezember 1877 noch um 4664 fl günstiger gestalten würde, als im Vorjahre, so daß der Realwerth des schließlich, reinen Vermögens 589,715 fl 16 xr betrage. Referent verliest weiters den Bericht des städt. Kassamtes über die Rechnungsgebahrung bei den städt. Versorgungsanstalten, wonach die freiwilligen Beiträge zur Erhöhung der Armenbetheilungen im Jahre 1877 4308 fl ergeben und die Armenbetheilungen 9089 fl betragen haben, wofür seitens der Stadtkasse eine Dotation von 4256 fl nothwendig gewesen sei. Hinsichtlich des MildenVersorgungsfondes bemerkt der Bericht daß dessen Barschaft durch die um 432 fl

und an schließlich bestandenen Passiven: A. An Capitalien 415,354 fl 13 xr B. Contisten und andere Forde- rungen pr 6806. 97 zusammen von 422,161 fl 10 xr also gegen den Jahresschluß von 1876: eine Vermehrung der Activa um 14213 fl 53 xr und eine Verminderung der Passiva um 8767.48 xr daher ein um 22981 fl 01 xr vermehrtes, schließliches reines Vermögen von 661,299 fl 16 xr erweise, welche Vermögens-Vermeh- rung sich aber bei der Verrechnung der eigenthümlichen Obligationen und Ac- tien nach dem Curswerthe von 31. De- zember 1877 noch um 4664 fl günsti- ger gestalten würde, als im Vorjahre, so daß der Realwerth des schließlich, reinen Vermögens 589,715 fl 16 xr betrage. Referent verliest weiters den Bericht des städt. Kassamtes über die Rechnungsgebahrung bei den städt. Versorgungsanstalten, wonach die frei- willigen Beiträge zur Erhöhung der Armenbetheilungen im Jahre 1877 4308 fl ergeben und die Armenbetheilungen 9089 fl betragen haben, wofür seitens der Stadt- kasse eine Dotation von 4256 fl nothwen- dig gewesen sei. Hinsichtlich des Milden- Versorgungsfondes bemerkt der Bericht daß dessen Barschaft durch die um 432 fl

vermehrte Pfründen Betheilung, durch die Kosten der Demoirung des baufälli- lgen Bruderhaustraktes pr 2256 fl und die Zurückzalung eines auf dem Josef Lazarete haftenden Passivkapitales im Betrage pr 500 fl sehr erschöpft wor- den sei, daß weiters aus demselben zu folge Erlasses der kk. Statthalterei, meh- rere Stiftungskapitalien hätten aus- geschieden werden müßen, so daß ge- genwärtig folgende selbstständig zu verrechnende Stiftungen bestünden: I. vom Bischofe Greg. Th. Ziegler anno 1836 für Bürgerpfründen II. " Öppinger Franz " 1845 für Armenbeteilung. III. Paravicini Emanuel " 1846 für Betheilung der Armen im Bruderhause. IV. " Benvit Markus " 1846 für Bürger mit Vorzugsrecht für Mitglied des Bürg. Artill. Corps. V. " Pacher Leopold " 1846 für Bürgerpfründen mit jährlicher Vertheilung VI. " demselben " 1849 für Bürgerpfründen auf Le- benslänge VII. " Zachhuber Symon " 1849 für Bürger- und Stumpfwirkerpfründen.

vermehrte Pfründen Betheilung, durch die Kosten der Demoirung des baufällilgen Bruderhaustraktes pr 2256 fl und die Zurückzalung eines auf dem Josef Lazarete haftenden Passivkapitales im Betrage pr 500 fl sehr erschöpft worden sei, daß weiters aus demselben zu folge Erlasses der kk. Statthalterei, mehrere Stiftungskapitalien hätten ausgeschieden werden müßen, so daß gegenwärtig folgende selbstständig zu verrechnende Stiftungen bestünden: I. vom Bischofe Greg. Th. Ziegler anno 1836 für Bürgerpfründen II. " Öppinger Franz " 1845 für Armenbeteilung. III. Paravicini Emanuel " 1846 für Betheilung der Armen im Bruderhause. IV. " Benvit Markus " 1846 für Bürger mit Vorzugsrecht für Mitglied des Bürg. Artill. Corps. V. " Pacher Leopold " 1846 für Bürgerpfründen mit jährlicher Vertheilung VI. " demselben " 1849 für Bürgerpfründen auf Lebenslänge VII. " Zachhuber Symon " 1849 für Bürger- und Stumpfwirkerpfründen.

VIII. von einen Ungenannten anno 1854 für Armenbetheilung wegen Vermählung des Kaisers. IX. " d°. d°. " 1855 wegen glückl. Entbindung der Kaiserin für d°. X. " einem kathol. Priester " 1859 für Armenbetheilung als Weihnachts-Geschenk. XI. " Dukart Elise " 1868 " Dienstboten-Betheilung. XII. " derselben " 1868 " Blinden-Betheilung. XIII. " derselben " 1868 " Waisenmädchen d°. XIV. " derselben " 1868 & 1875 für Umbau d. BürgerSpitales. XV. " Brillinger Josef u. Julie " 1869 für eine Pfründe für einen Schuster. XVI. " Ichzenthaler Leopold " 1871 " Bürger-Pfründen. XVII. " Zweithurn Alois " 1874 " Armen-Betheilung. XVIII. " Krenkmüller Barbara " 1876 " Bürgerpfründen. An wohlthätigen Leistungen des ArmenInstitutes, milden Versorgungsfondes und sämmtlicher besonderer Stiftungen weist

VIII. von einen Ungenannten anno 1854 für Armenbetheilung wegen Vermählung des Kaisers. IX. " d°. d°. " 1855 wegen glückl. Entbindung der Kaiserin für d°. X. " einem kathol. Priester " 1859 für Armenbetheilung als Weihnachts-Geschenk. XI. " Dukart Elise " 1868 " Dienstboten-Betheilung. XII. " derselben " 1868 " Blinden-Betheilung. XIII. " derselben " 1868 " Waisenmädchen d°. XIV. " derselben " 1868 & 1875 für Umbau d. Bürger- Spitales. XV. " Brillinger Josef u. Julie " 1869 für eine Pfründe für einen Schuster. XVI. " Ichzenthaler Leopold " 1871 " Bürger-Pfründen. XVII. " Zweithurn Alois " 1874 " Armen-Betheilung. XVIII. " Krenkmüller Barbara " 1876 " Bürgerpfründen. An wohlthätigen Leistungen des Armen- Institutes, milden Versorgungsfondes und sämmtlicher besonderer Stiftungen weist

der Bericht für das Jahr 1877 aus: I. Armengelder, Pfründen und sonstigen Unterstützungen 14817 fl 13 xr II. Unterstands-Kosten in den Versorgungshäusern. 436.46 xr III. Kosten der Krankenpflege 3694.49 xr IV. Kosten der Sichenverpflegung 5609.58 xr V. Begräbnis Kosten 284. 52 ½ xr zusammen 24,842fl 19 xr Referent ersucht schon den Jahres Abschluß zur Kenntnis zu nehmen und stellt namens der Section den Antrag, es wolle dem Kassadirektor Herrn Stefan Willner und dem Kassakontrol- lor Herrn Johann Paarfusser das Abso- lutorium ertheilt werden. — Einstimmiger Beschluß nach Antrag. — Z. 7955. 5. G.R. Leopold Huber referirt über den Kassamtsbericht betreffend den Abschluß des Kassa Journales für den Monat Juni 1878, wonach sich die Einnahmen in diesem Mo- nate auf 7580 fl 25 xr und die Ausgaben auf 12075 fl 8 1/2 xr belaufen haben und für Juli ein baarer Kassarest mit 7257 fl 20 xr verblieben sei. Referent bemerkt, daß das Kasse Journal durch die G.R. Franz von Jaeger & Ploberger geprüft und richtig befunden worden sei. Wird zur Kenntnis genommen. — Z. 7545.

der Bericht für das Jahr 1877 aus: I. Armengelder, Pfründen und sonstigen Unterstützungen 14817 fl 13 xr II. Unterstands-Kosten in den Versorgungshäusern. 436.46 xr III. Kosten der Krankenpflege 3694.49 xr IV. Kosten der Sichenverpflegung 5609.58 xr V. Begräbnis Kosten 284. 52 ½ xr zusammen 24,842fl 19 xr Referent ersucht schon den Jahres Abschluß zur Kenntnis zu nehmen und stellt namens der Section den Antrag, es wolle dem Kassadirektor Herrn Stefan Willner und dem Kassakontrollor Herrn Johann Paarfusser das Absolutorium ertheilt werden. — Einstimmiger Beschluß nach Antrag. — Z. 7955. 5. G.R. Leopold Huber referirt über den Kassamtsbericht betreffend den Abschluß des Kassa Journales für den Monat Juni 1878, wonach sich die Einnahmen in diesem Monate auf 7580 fl 25 xr und die Ausgaben auf 12075 fl 8 1/2 xr belaufen haben und für Juli ein baarer Kassarest mit 7257 fl 20 xr verblieben sei. Referent bemerkt, daß das Kasse Journal durch die G.R. Franz von Jaeger & Ploberger geprüft und richtig befunden worden sei. Wird zur Kenntnis genommen. — Z. 7545.

6. G.R. Leopold Huber referirt über das Gesuch der städt. Amtsdiener H. Ludwig Gradl und H. Josef Schwab, mit welchem dieselben mit Rücksicht auf die erfolgte Erhöhung des kleinen Monturrelutums für die Sicherheitswache von monatlich 3 fl auf monatlich 5 fl gleichfalls um dessen Erhöhung ersuchen, und stellt namens der Section den Antrag auf Bewilligung des Gesuches. G.R. Haller stellt an den Vorsitzenden das Ersuchen, es möge mit den immerwährenden Anforderungen und Aufbesserungen einmal ein Stillstand sein der Vorsitzende erwiedert hierauf, daß ja nicht er ansuche und daß er niemanden verwehren könne, an den Gemeinderat ein Ansuchen einzubringen; Sache des Gemeinderates sei es, das Gesuch zu bewilligen oder es abzuweisen. — Der Antrag der Section wird angenommen. — Z. 186 praes. 7. G.R. Leopold Huber verliest das Gesuch der Frau Johanna Eiselmayr, Pächterin des Hotel Crammer, mit welchem dieselbe unter Hinweis auf die vor den Kaffehäusern Landsiedl und Reichl gestattete Aufstellung von Gesträuchen, das Ersuchen

6. G.R. Leopold Huber referirt über das Gesuch der städt. Amtsdiener H. Ludwig Gradl und H. Josef Schwab, mit welchem dieselben mit Rücksicht auf die erfolgte Erhöhung des kleinen Monturrelutums für die Sicherheits- wache von monatlich 3 fl auf monatlich 5 fl gleichfalls um dessen Erhöhung ersu- chen, und stellt namens der Section den Antrag auf Bewilligung des Gesuches. G.R. Haller stellt an den Vorsitzenden das Ersuchen, es möge mit den immerwäh- renden Anforderungen und Aufbes- serungen einmal ein Stillstand sein der Vorsitzende erwiedert hierauf, daß ja nicht er ansuche und daß er nieman- den verwehren könne, an den Gemein- derat ein Ansuchen einzubringen; Sache des Gemeinderates sei es, das Ge- such zu bewilligen oder es abzuweisen. — Der Antrag der Section wird ange- nommen. — Z. 186 praes. 7. G.R. Leopold Huber verliest das Gesuch der Frau Johanna Eiselmayr, Pächterin des Hotel Crammer, mit welchem die- selbe unter Hinweis auf die vor den Kaf- fehäusern Landsiedl und Reichl gestattete Aufstellung von Gesträuchen, das Ersuchen

stellt, ihr gleichfalls die Aufstellung sol- cher Gesträuche in Töpfen vor dem Hotel zu gestatten. Referent stellt hiezu namens der Sec- tion den Antrag, es wolle der löbl Gemeinderat dieses Gesuch mit Rück- sicht auf die angeführten Gründe be- willigen unter folgenden Bedin- gungen: 1. Gegen Widerruf 2. Zur Wahrung des Eigenthumsrechtes gegen eine mäßige jährliche Entschä- digung. 3. Daß während der Markt- zeit im Frühjahr und Herbst, sowie auch zu Frohnleichnam diese Grup- pen gänzlich beseitigt werden; wel- che Bedingung auch dem H. Landsiedl und H. Reichl bekannt gegeben wer- den solle. In Betreff der Durchführung der jährlichen Entschädigung solle vom Bauamte die Erhebung gepflogen wer- den, und nach Metermaß die Berech- nung stattfinden. G.R. Peyrl fürchtet, daß, wenn dieser An- trag genehmigt werde, es hiebei nicht bleibe und auch andere Gastwirthe mit ähnlichen Ansuchen an die Gemeinde kommen wurden, denen man dann es auch nicht verwehren könnte, wenn man gleiches Recht gegen alle üben wolle.

stellt, ihr gleichfalls die Aufstellung solcher Gesträuche in Töpfen vor dem Hotel zu gestatten. Referent stellt hiezu namens der Section den Antrag, es wolle der löbl Gemeinderat dieses Gesuch mit Rücksicht auf die angeführten Gründe bewilligen unter folgenden Bedingungen: 1. Gegen Widerruf 2. Zur Wahrung des Eigenthumsrechtes gegen eine mäßige jährliche Entschädigung. 3. Daß während der Marktzeit im Frühjahr und Herbst, sowie auch zu Frohnleichnam diese Gruppen gänzlich beseitigt werden; welche Bedingung auch dem H. Landsiedl und H. Reichl bekannt gegeben werden solle. In Betreff der Durchführung der jährlichen Entschädigung solle vom Bauamte die Erhebung gepflogen werden, und nach Metermaß die Berechnung stattfinden. G.R. Peyrl fürchtet, daß, wenn dieser Antrag genehmigt werde, es hiebei nicht bleibe und auch andere Gastwirthe mit ähnlichen Ansuchen an die Gemeinde kommen wurden, denen man dann es auch nicht verwehren könnte, wenn man gleiches Recht gegen alle üben wolle.

G.R. Dr. Hochhauser erklärt die Ausführungen des G.R. Peyrl, als vollkommen sachgemäß, denn, wenn man den Grundsatz gleiches Recht für Alle beobachten wolle, könne man es keinem Wirth verwehren, auch eine solche Aufstellung zu machen. Die Folge hievon würden aber große Unannehmlichkeiten sein der ganze Stadtplatz würde dardurch zu einem öffentlichen Gastgarten. Wenn man es bei Kaffeehäusern gestatte, so stelle man sich auf den Standpunkt von anderen Städten, wie z.B. in Wien, wo selbst auf den belebtesten Plätzen und Strassen Tische und Blumen außen aufgestellt würden. Bei Gasthäuser habe aber dieses sein Bedenken; die Gäste blieben oft bis in die Nacht sitzen, es werde Lärm verursacht und die Bewohner des Platzes in ihrer nächtlichen Ruhe gestört, dies seien Schattenseiten und um dieser Folgen willen solle man lieber bei Entscheidung des ersten Ansuchen vorsichtig sein, weil man sonst konsequenter weise es auch andern nicht verweigern könne. Redner erinnert, daß eine solche Aufstellung schon einmal beim Gasthaus zum Löwen, vor mehreren Jahren bestanden habe,

G.R. Dr. Hochhauser erklärt die Ausfüh- rungen des G.R. Peyrl, als vollkommen sachgemäß, denn, wenn man den Grund- satz gleiches Recht für Alle beobachten wolle, könne man es keinem Wirth verwehren, auch eine solche Aufstellung zu machen. Die Folge hievon würden aber große Unannehmlichkeiten sein der ganze Stadtplatz würde dardurch zu einem öffentlichen Gastgarten. Wenn man es bei Kaffeehäusern ge- statte, so stelle man sich auf den Stand- punkt von anderen Städten, wie z.B. in Wien, wo selbst auf den belebtesten Plätzen und Strassen Tische und Blu- men außen aufgestellt würden. Bei Gasthäuser habe aber dieses sein Bedenken; die Gäste blieben oft bis in die Nacht sitzen, es werde Lärm verursacht und die Bewohner des Platzes in ihrer nächtlichen Ruhe ge- stört, dies seien Schattenseiten und um dieser Folgen willen solle man lieber bei Entscheidung des ersten Ansuchen vorsichtig sein, weil man sonst konsequenter weise es auch andern nicht verwei- gern könne. Redner erinnert, daß eine solche Aufstellung schon ein- mal beim Gasthaus zum Löwen, vor mehreren Jahren bestanden habe,

wogegen fortwährend Klagen ein- gelaufen sein; er sei daher da- für, daß man, um die Unsumme von Beschwerden, welche eine Bewil- ligung des Ansuchens im Gefolge ha- ben könnte hintanzuhalten, lieber gleich das erste Ge- such abweise und stellt einen hier- auf gerichteten Antrag. G.R. Anton von Jaeger frägt, was die beiden erwähnten Caffetier für die Aufstellung von Gesträuchen, vor ihren Kafféhäusern bezalen, und findet über die Bemerkung des Vorsitzenden, daß selbe hiefür Nichts bezalen, dieses sonderbar, weil jeder- man für die Benützung eines öf- fentlichen Platzes zahlen müße; er stellt daher den Antrag, diese beiden zur Zalung heranzuziehen. G.R. Pointner wünscht, daß vorher er- hoben werde, unter welchen Bedin- gungen an beide Caffetiér seiner- zeit diese Aufstellung gestattet worden sei. Der Antrag des G.R. Dr. Hochhauser auf Abweisung des Gesuches der Frau Jo- hanna Eislmayr wird angenommen und erklärt der Vorsitzende, die vom G.R. Pointner gewünschten Erhebungen

wogegen fortwährend Klagen eingelaufen sein; er sei daher dafür, daß man, um die Unsumme von Beschwerden, welche eine Bewilligung des Ansuchens im Gefolge haben könnte hintanzuhalten, lieber gleich das erste Gesuch abweise und stellt einen hierauf gerichteten Antrag. G.R. Anton von Jaeger frägt, was die beiden erwähnten Caffetier für die Aufstellung von Gesträuchen, vor ihren Kafféhäusern bezalen, und findet über die Bemerkung des Vorsitzenden, daß selbe hiefür Nichts bezalen, dieses sonderbar, weil jederman für die Benützung eines öffentlichen Platzes zahlen müße; er stellt daher den Antrag, diese beiden zur Zalung heranzuziehen. G.R. Pointner wünscht, daß vorher erhoben werde, unter welchen Bedingungen an beide Caffetiér seinerzeit diese Aufstellung gestattet worden sei. Der Antrag des G.R. Dr. Hochhauser auf Abweisung des Gesuches der Frau Johanna Eislmayr wird angenommen und erklärt der Vorsitzende, die vom G.R. Pointner gewünschten Erhebungen

der nächsten G.R. Sitzung zur weiteren Beschlußfassung vorzulegen. Z. 7956. 8. G.R. Leopold Huber führt an, daß bei der am 8. Juli d.J. zufolge GemeinderatsSitzungsbeschluße vom 15. May d.J. vorgenommenen Lizitation wegen Verpachtung eines Zuckerbäckerstandes im Theater, derselbe von Herrn J. Kollmann als dem Meistbietenden um 15 fl erstanden worden sei. Referent beantragt hiefür die Ratifikation zu ertheilen. Beschluß nach Antrag. — Z. 7598. 9. G.R. Leopold Huber verliest ein Schreiben des Theaterdirektor Herrn Josef Friedl, mit welchem sich derselbe anfrägt, ob er die beantragte Renovirung des Theaters noch im Laufe des heurigen Sommers durchführen müsse, oder ob bei dem Umstande, als ihm vorläufig das Theater ohnehin für die Winter-Saison 1878/9 bereits verliehen worden sei, die Unterhandlungen hierüber nach seinem im Herbste erfolgenden Eintreffen in Steyr weiter geführt werden können. Referent bemerkt hiezu, daß bei dem Umstande, als heuer mit der Renovirung ohnehin nicht mehr begonnen werden könne, die Section beschlossen habe,

der nächsten G.R. Sitzung zur weiteren Beschlußfassung vorzulegen. Z. 7956. 8. G.R. Leopold Huber führt an, daß bei der am 8. Juli d.J. zufolge Gemeinderats- Sitzungsbeschluße vom 15. May d.J. vor- genommenen Lizitation wegen Ver- pachtung eines Zuckerbäckerstandes im Theater, derselbe von Herrn J. Kollmann als dem Meistbietenden um 15 fl erstan- den worden sei. Referent beantragt hiefür die Ratifika- tion zu ertheilen. Beschluß nach Antrag. — Z. 7598. 9. G.R. Leopold Huber verliest ein Schreiben des Theaterdirektor Herrn Josef Friedl, mit welchem sich derselbe anfrägt, ob er die beantragte Renovirung des The- aters noch im Laufe des heurigen Som- mers durchführen müsse, oder ob bei dem Umstande, als ihm vorläufig das Theater ohnehin für die Winter-Saison 1878/9 bereits verliehen worden sei, die Unterhandlungen hierüber nach sei- nem im Herbste erfolgenden Eintreffen in Steyr weiter geführt werden können. Referent bemerkt hiezu, daß bei dem Um- stande, als heuer mit der Renovirung ohnehin nicht mehr begonnen werden könne, die Section beschlossen habe,

diesen Gegenstand gegenwärtig bis zum Eintreffen des Herrn Friedl in suspen- so zu belassen. Die Versammlung erklärt sich ein- verstanden. — Z. 5937. 10. G.R. Leopold Huber verliest die Zu- schrift der Frau Franziska und des Herrn Josef Haas in Gmunden, mit welcher dieselben die vom verstorbenen H. Johann Nutzinger ererbte Besitzung den sogenannten Engelhof der Ge- meinde um den Preis von 37,000 fl zum Kaufe anbieten und hiebei dar- auf hinweisen, daß derselbe insbe- sonders zu dem angestrebten Versor- gungshause passend sei. Referent stellt hiezu namens der Sec- tion den Antrag, der löbl. Gemeinde- rat wolle vorerst eine Kommission bestimmen, welche die Besichtigung dieser Realität vorzunehmen habe. G.R. Dr. Hochhause erklärt sich diesem An- trag nicht anschließen zu können, weil man damit die Erbin möglicher Weise im Wahn lasse, daß die Ge- meinde auf diese Realität über- haupt reflectire, es stehe der Ge- meinde viel besser zu gleich zu er- klären, daß der gestellte Preis viel

diesen Gegenstand gegenwärtig bis zum Eintreffen des Herrn Friedl in suspenso zu belassen. Die Versammlung erklärt sich einverstanden. — Z. 5937. 10. G.R. Leopold Huber verliest die Zuschrift der Frau Franziska und des Herrn Josef Haas in Gmunden, mit welcher dieselben die vom verstorbenen H. Johann Nutzinger ererbte Besitzung den sogenannten Engelhof der Gemeinde um den Preis von 37,000 fl zum Kaufe anbieten und hiebei darauf hinweisen, daß derselbe insbesonders zu dem angestrebten Versorgungshause passend sei. Referent stellt hiezu namens der Section den Antrag, der löbl. Gemeinderat wolle vorerst eine Kommission bestimmen, welche die Besichtigung dieser Realität vorzunehmen habe. G.R. Dr. Hochhause erklärt sich diesem Antrag nicht anschließen zu können, weil man damit die Erbin möglicher Weise im Wahn lasse, daß die Gemeinde auf diese Realität überhaupt reflectire, es stehe der Gemeinde viel besser zu gleich zu erklären, daß der gestellte Preis viel

zu hoch sei. Nach seiner Schätzung sei dieselbe 20 - 25,000 fl werth, ein Preis der für jemanden, der sie zu PrivatZwecken verwende, um ein paar Tausend Gulden höher oder niedriger sich stellen könne. Die Gemeinde müße aber beurtheilen, ob dieses Object zu einem Armenhause geeignet sei oder nicht; nach seiner Überzeugung sei es nun hiezu absolut nicht geeignet. Es habe enge Gänge, kleine Räumlichkeiten und müßte daher entweder behufs eines Neubaues ganz umgerissen, oder doch mit unverhältnismässigen Kosten adaptirt werden. Man solle es daher den Offerenten lieber offenerklären, daß die Gemeinde um den angebotenen Preis diese Realität absolut nicht kaufen könne; wurden sie geneigt seien, dieselbe billiger abzulassen und würde man dann vielleicht damit eine Grundspekulation durchführen, dann stünde die Frage freilich anders, obwol nach seiner Meinung letzteres der Gemeinde weniger zustehe. Er stellt daher den Antrag, es sei mit Rucksicht auf die Höhe des verlangten Preises in eine weitere Verhandlung mit den Offerenten seitens des Gemeinderates nicht einzugehen.

zu hoch sei. Nach seiner Schätzung sei dieselbe 20 - 25,000 fl werth, ein Preis der für jemanden, der sie zu Privat- Zwecken verwende, um ein paar Tausend Gulden höher oder niedri- ger sich stellen könne. Die Gemein- de müße aber beurtheilen, ob die- ses Object zu einem Armenhause geeignet sei oder nicht; nach seiner Überzeugung sei es nun hiezu absolut nicht geeignet. Es habe en- ge Gänge, kleine Räumlichkeiten und müßte daher entweder behufs eines Neubaues ganz umgerissen, oder doch mit unverhältnismässi- gen Kosten adaptirt werden. Man solle es daher den Offerenten lieber offen- erklären, daß die Gemeinde um den ange- botenen Preis diese Realität absolut nicht kaufen könne; wurden sie geneigt seien, dieselbe billiger abzulassen und würde man dann vielleicht damit eine Grundspe- kulation durchführen, dann stünde die Fra- ge freilich anders, obwol nach seiner Mei- nung letzteres der Gemeinde weniger zustehe. Er stellt daher den Antrag, es sei mit Rucksicht auf die Höhe des verlang- ten Preises in eine weitere Verhand- lung mit den Offerenten seitens des Gemeinderates nicht einzugehen.

Der Vorsitzende hebt hervor, daß der ganze Grundparzelle sich auf circa 20 Joch belau- fe, hievon dürften 7 oder 8 Joch nächst des Gutes Schacherlehner um ungefähr 10,000 fl loszuschlagen sein. Ebenso dürfte auch ein Theil des Grundes an der Strasse nach Niederösterreich nicht schwer zu parzel- liren, und hiefür ca 4000 fl zu erlangen sein; wenn daher der Kauf- preis um einige tausend Gulden nie- driger gestellt würde, dann dürfte es vielleicht empfehlenswerth sein, den Ankauf dieser Realität in Aus- sicht zu nehmen, nachdem die Lage des dortigen Grundes für ein Ar- menhaus, eine günstige sei, und für den Fall, als auf demselben ein einheitliches Armenhaus neu aufge- führt wurde, das bestehende Object immerhin als Nebengebäude be- nutzt werden könnte. Vice-Bürgermeister Gschaider erklärt sich mit dem Antrage des G.R. Dr. Hoch- hauser vollkommen einverstanden da man um den angebotenen Preis das Object nicht kaufen könne. Sollte jedoch das Anbot sich vielleicht auf 30,000 fl vermindern, dann könnte der Ge- meinderat auf dasselbe immerhin in soweit eingehen, daß er die Be-

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