nur mit den unumgänglich nothwendigen Kosten herzustellenden Neubau in Vorschlag. Die Auswahl des Platzes hiefür bliebe der Wohlmeinung des löbl. Gemeinderate überlassen. Referent bemerkt hiezu, daß, nachdem sich die Eigenthümer dieser erwähnten Objecte im Gemeinderate befinden, dieselben gleich heute die Erklärung abgeben könnten, ob sie zu deren Überlassung bereit seien. G.R. Reder bemerkt, daß nach seiner Ansicht der Schlüsselhof zum fraglichen Zwecke wohl geeignet sei, daß aber dessen Adaptirung so viele Kosten verursachen dürfte, als die Erbauung eines neuen Gebäudes, während der Schlüßelhof dann doch noch nicht Eigenthum der Gemeinde wäre. Ein ähnliches Verhältnis sei auch hinsichtlich der im Stiefvatergute befindlichen Gasthaus und Tanzlokalitäten, welche überdies zum fraglichen Zwecke kaum zu verwenden wären. G.R. Anton v. Jäger erklärt hinsichtlich des Schlüsselhofes die Erklärung der Mitinteressenten einzuholen und selbe bis längstens Sonntag dem Vorsitzenden bekannt zugeben.
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