zum Zwecke der Etablirung eines Blatternspitales zu überlassen, nicht entsprechen zu können, nachdem eine anderweitige zweckentsprechende Unterbringung der dort befindlichen herrschaftl. Bediensteten und Pensionisten, dann der Zugpferde und Wägen nicht thunlich ist. — Achtungsvoll Gräfl. Lamberg'sche Gutsdirektion Steyr am 21. Juni 1878. — Dr. Parger. Nachdem also dieses Project gescheitert ist, die Errichtung eines Nothspitales aber durch den Statthalterei-Erlaß vom 30. April Z. 4630, der Gemeinde Steyr zur unabweisbaren Pflicht gemacht wurde, so hielt es die Section für ihre Aufgabe dem löbl. Gemeinderate heute 2 andere ihr zu dem gedachten Zwecke geeignet scheinende Gebäude in Vorschlag zu bringen, dieselben sind: 1. Der der hiesigen Bräuer-Cammer gehörige Schlüsselhof. 2. Die beim sogenannten Stiefvatergute befindlichen, vor einigen Jahren in das Eigenthum des Herrn Josef Reder übergegangenen, ehemaligen GasthausTanzlokalitäten, für den Fall, als auch von diesen Objecten keines zu erlangen ist, überhaupt ein zweckentsprechendes Lokale in Bälde nicht ausfindig gemacht werden kann, bringt die Section einen
RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2