zum Zwecke der Etablirung eines Blat- ternspitales zu überlassen, nicht ent- sprechen zu können, nachdem eine an- derweitige zweckentsprechende Unter- bringung der dort befindlichen herr- schaftl. Bediensteten und Pensionisten, dann der Zugpferde und Wägen nicht thunlich ist. — Achtungsvoll Gräfl. Lamberg'sche Gutsdirektion Steyr am 21. Juni 1878. — Dr. Parger. Nachdem also dieses Project gescheitert ist, die Errichtung eines Nothspitales aber durch den Statthalterei-Erlaß vom 30. April Z. 4630, der Gemeinde Steyr zur un- abweisbaren Pflicht gemacht wurde, so hielt es die Section für ihre Aufgabe dem löbl. Gemeinderate heute 2 andere ihr zu dem gedachten Zwecke geeignet scheinende Gebäude in Vorschlag zu bringen, dieselben sind: 1. Der der hiesigen Bräuer-Cammer ge- hörige Schlüsselhof. 2. Die beim sogenannten Stiefvater- gute befindlichen, vor einigen Jahren in das Eigenthum des Herrn Josef Reder übergegangenen, ehemaligen Gasthaus- Tanzlokalitäten, für den Fall, als auch von diesen Objecten keines zu erlangen ist, überhaupt ein zweckentsprechendes Lokale in Bälde nicht ausfindig gemacht werden kann, bringt die Section einen
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