über Antrag der hohen k.k. Statthalterei eine aus den Mitgliedern der 4. Section und den hiesigen Ärzten bestehende Sanitäts-Commission ins Leben gerufen, und dieselbe in erster Linie mit der Aufgabe betraut, ein zu einem Nothspitale behufs Unterbringung contagiös erkrankter Personen geeignetes Gebäude ausfindig zu machen. Die genannte Kommission hat in ihrer ersten, am 25. May d.J. stattgefundenen Sitzung den gräflich Lamberg'schen Quenghof zu dem erwähnten Zwecke am passendsten bezeichnet, und den Herrn Bürgermeister als Vorsitzenden ersucht, sich an die Herrschaft Steyr mit der Anfrage zu wenden, ob und eventuell unter welchen Bedingungen dieselbe geneigt wäre, der Gemeinde Steyr das fragliche Object zu einem Nothspitale zu überlassen. Das hierauf in dieser Angelegenheit von der hiesigen Gemeinde-Vorstehung an die löbl. gräfl. Lambergsche Guts-Direktion Steyr gerichtete Schreiben wurde von letzterer in folgender Weise beantwortet: „N. 298 Löbliche Stadt GemeindeVorstehung! Die achtungsvoll gefertigte Gutsdirektion bedauert, dem mit woldortiger Zuschrift vom 27. v.Mts. Z. 6076 hieher bekannt gegebenen Wunsche, den herrschäft. Quenghof der Gemeinde
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