G.R. Franz von Jaeger stellt den Antrag, daß jene Hunde, welche versteuert und mit Marken versehen seien, vom Einfangen befreit seien und deren Besitzer keiner Strafe unterliegen sollen. Die G.R. Wenhart am Peyrl wünschen gleichfalls eine schonende Handhabung hinsichtlich der Verordnung des Einfangen herrenloser Hunde, und betont letzterer noch insbe- sonders, daß auch das Verbot wegen des Mitnehmens der Hunde in Gasthäuser, we- nigstens gleichmäßig durchgeführt, hiebei aber von der im vorigen Jahre ausge- übten Strenge abgegangen werden wolle. Der Vorsitzende bemerkt hiegegen, daß der Gemeinderat die strenge und rücksichts- lose Durchführung dieses Verbotes de- kretirt habe, daher er diesen Auftrag auch habe ausführen müßen. G.R. Mayr hebt hervor, daß der Beschluß betreffend das Verbot des Mitnehmens der Hunde in Gasthäuser seinerzeit allgemeine Mißstimmung hervor- gerufen habe und sich überhaupt nicht recht durchführen lasse. Wenn jemand für seinen Hund Steuer gäbe, so solle er auch des Recht haben, denselben mitneh- men
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