Amtsbericht: „Löbliche Gemeinde Vorstehung. Mit 31. Juli d.J. geht der Termin wegen Versteuerung der Hunde zu Ende, da- her in Betreff der Wiederversteue- rung derselben für das Jahr 1878/79 der Beschluß zu fassen sein wird. Indem ich hievon die ergebene An- zeige erstatte, schließe ich eine dies- bezügliche Kundmachung vom vori- gen Jahre an. Steyr am 23. Juni 1878 Amtmann.“ Referent stellt hiezu namens der Section den Antrag, die bisher bestandene Hunde- Versteuerung, auch für das kommende Jahr wieder durchzuführen. G.R. Haller macht darauf aufmerksam, daß sehr viele Hunde verheimlicht werden und wünscht, daß in dieser Richtung mit Strenge vorgegangen und die betreffenden Hausbe- sitzer verantwortlich gemacht werden sollen, wogegen G.R. Leopold Huber auf Punkt 2 der beste- henden Kundmachung, welcher dieses ohne- hin normire, verweist und wozu noch der Vorsitzende bemerkt, daß die Durchfüh- rung der Hundekontrolle stets eine schwie- rige sei.
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