Amtsbericht: „Löbliche Gemeinde Vorstehung. Mit 31. Juli d.J. geht der Termin wegen Versteuerung der Hunde zu Ende, daher in Betreff der Wiederversteuerung derselben für das Jahr 1878/79 der Beschluß zu fassen sein wird. Indem ich hievon die ergebene Anzeige erstatte, schließe ich eine diesbezügliche Kundmachung vom vorigen Jahre an. Steyr am 23. Juni 1878 Amtmann.“ Referent stellt hiezu namens der Section den Antrag, die bisher bestandene HundeVersteuerung, auch für das kommende Jahr wieder durchzuführen. G.R. Haller macht darauf aufmerksam, daß sehr viele Hunde verheimlicht werden und wünscht, daß in dieser Richtung mit Strenge vorgegangen und die betreffenden Hausbesitzer verantwortlich gemacht werden sollen, wogegen G.R. Leopold Huber auf Punkt 2 der bestehenden Kundmachung, welcher dieses ohnehin normire, verweist und wozu noch der Vorsitzende bemerkt, daß die Durchführung der Hundekontrolle stets eine schwierige sei.
RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2