Räumlichkeiten bestehend aus dem Amtszimmer des Direktors und dessen Wohnungspiecen, besit- zen aber nicht annähend die für ein Schullokale vorgeschriebenen Eigenschaften. Dieselben lie- gen, statt 88 Meter über dem Strassen Niveau theilweise sogar unter denselben, und sind, was hier besonders betont werden muß, kaum 2.9 Meter hoch, während des Gesetz eine Höhe von mindestens 3.8 Meter verlangt. Außer- dem fällt noch der gewichtige Umstand in die Wagschale, daß bei der verfehlten Anla- ge des fraglichen Schulhauses und seinem dermaligen Bauzustande ein durchschla- gen der Gewölbe und eine Wegname der Verbindungsmauern nach dem Aus- spruche von Sachverständigen nicht ris- kirt werden könnte. Nachdem also im Schulgebäude selbst sich kein geeigertes Lokale für das 5te Zimmer ausmitteln läßt, so besah sich die Commission das vom k.k. Stadtschulrat vorgeschlagene Haus des H. Baumeisters Anton Plochberger's dasselbe machte auf sämmtliche Mitglie- der der Commission einen freundlichen Eindruck. Die Zimmer im 1ten Stock sind so beschaffen, daß je 2 derselben durch Wegname einer dünnen Zwischenmauer in ein geräumiges Schullokale verwan- delt werden könnten. Ferners muß be- merkt werden, daß im Hofraume die Anlage einer Turnhalle möglich wäre.
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