Ratsprotokoll vom 7. Juni 1878

Der Vorsitzende bemerkt hiezu, daß bei Besetzung derlei Stellen immer beige- fügt werde, daß der Ernannte oder in Vorschlag gebrachte seine Äußerung dahin abgebe, ob er die ihm zu ver- leihende Stelle annehmen wolle oder nicht; im übrigen könne man allerdings alle weiteren Klauseln weglassen, Armenräte, Armenvä- ter werden jederzeit um ihre Wil- lensmeinung befragt, ob sie geson- nen seien, den Posten annehmen zu wollen oder nicht. Vice-Bürgermeister Gust. Gschaider bemerkt, daß diese Stelle dem Petenten nur über sein spezielles Einschreiten zugesagt worden sei. G.R. Wenhart nimmt Bezug auf die früheren Anstellungsdekrete des Gemeinderates, worauf sich die Sec- tion nur bezogen habe, und habe dagegen gar nichts einzuwenden, wenn die oben besprochenen Klausen weggelassen werden. Bei der Abstimmung wird der Sections- Antrag einstimmig zum Beschlusse erhoben. — Z. 5888.

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