Der Vorsitzende bemerkt hiezu, daß bei Besetzung derlei Stellen immer beigefügt werde, daß der Ernannte oder in Vorschlag gebrachte seine Äußerung dahin abgebe, ob er die ihm zu verleihende Stelle annehmen wolle oder nicht; im übrigen könne man allerdings alle weiteren Klauseln weglassen, Armenräte, Armenväter werden jederzeit um ihre Willensmeinung befragt, ob sie gesonnen seien, den Posten annehmen zu wollen oder nicht. Vice-Bürgermeister Gust. Gschaider bemerkt, daß diese Stelle dem Petenten nur über sein spezielles Einschreiten zugesagt worden sei. G.R. Wenhart nimmt Bezug auf die früheren Anstellungsdekrete des Gemeinderates, worauf sich die Section nur bezogen habe, und habe dagegen gar nichts einzuwenden, wenn die oben besprochenen Klausen weggelassen werden. Bei der Abstimmung wird der SectionsAntrag einstimmig zum Beschlusse erhoben. — Z. 5888.
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