Ratsprotokoll vom 7. Juni 1878

G.R. Dr. Hochhauser erbittet sich das Wort u. macht zur Bedingnis, daß H. Dittmann seine ihm verliehene Stelle eines Bruderhaus-Kirchenverwalters fortführen und warten solle, bis er seiner Stelle enthoben werde; und nicht das ihm anvertraute Geld in andere Händen übergebe; ferners habe ihn die Gemeinde nicht zu ersuchen, seine Stelle bis zur Enthebung fortführen zu wollen, sondern in diese Sache nur Ordnung zu bringen. Wenn einem eine Stelle von zur Gemeinde verliehen wird, so hat man selbe so lange zu versehen, bis man derselben enthoben; wie komme in diesem Falle die Gemeinde dazu, daß Herrn Dittmann anvertraute Kirchenvermögen von H. Deficienten Priester zurückzufordern. Er müße ein solches Vorgehen wenigstens sehr unanständig finden. G.R. Peyrl bemerkt, daß den vorhin besprochenen Worten „empfolen etz“, „von H. Dittmann in Vorschlag gebracht“ keine weitere Bedeutung beizumessen, da H. Dittmann durchaus nicht ermächtigt sei, der Gemeinde zu empfehlen oder in Vorschlag zu bringen.

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