Ratsprotokoll vom 7. Juni 1878

G.R. Dr. Hochhauser erbittet sich das Wort u. macht zur Bedingnis, daß H. Dittmann seine ihm verliehene Stelle eines Bru- derhaus-Kirchenverwalters fortführen und warten solle, bis er seiner Stelle enthoben werde; und nicht das ihm anvertraute Geld in andere Händen übergebe; ferners habe ihn die Ge- meinde nicht zu ersuchen, seine Stelle bis zur Enthebung fortführen zu wollen, sondern in diese Sache nur Ordnung zu bringen. Wenn einem eine Stelle von zur Gemeinde ver- liehen wird, so hat man selbe so lan- ge zu versehen, bis man derselben enthoben; wie komme in diesem Falle die Gemeinde dazu, daß Herrn Dittmann anvertraute Kirchenver- mögen von H. Deficienten Priester zurückzufordern. Er müße ein solches Vorgehen wenigstens sehr unanständig finden. G.R. Peyrl bemerkt, daß den vorhin bespro- chenen Worten „empfolen etz“, „von H. Dittmann in Vorschlag gebracht“ keine weitere Bedeutung beizumessen, da H. Dittmann durchaus nicht ermächtigt sei, der Gemeinde zu empfehlen oder in Vorschlag zu bringen.

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