einer Reise nach Genua bestimmt seien; würde man ihn erst nochmals um Näheres befragen, so könnte er sich denken, man möchte wohl die 1000 fl behalten, sich aber nicht nach Genua bemühen wollen. G.R. Peyl giebt seiner Ansicht mit den Worten Ausdruck, daß es eben keine Verletzung für Herrn Werndl sein könne, wenn man ihm dieses berichten und ihn fragen würde, ob die betreffenden 1000 fl rückzuvergüten seien, oder was er weiters darüber zu verfügen gedenke. G.R. Wenhart stellt das Ansuchen, um zum rascheren Ziele zu gelangen, man möge den Sections-Antrag zur Abstimmung bringen. Werde auf den ersten Theil der Frage nämlich ob selbe blos auf Mitglieder des Gemeinderates einen Einfluß in Betreff der oberwähnten Reise im Sinne des Herrn Werndl ausübe, eingegangen, und der zweite Theil, ob sie auch auf andere außerhalb des Gemeinderates stehende Partheien diesfalls einwirken solle, abgelehnt, so müsse der Gemeinderat baldigst seine Mitglieder namhaft machen, welche sich zur Reise dahin herbeilassen;
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