jedoch statt der Steinplatten, eine Bedielung aus 2 " starken Lärchenpfosten und statt des gußeisernen Geländers, die Herstellung desselben nur aus geraden schmiedeisernen Sproßen, mit einen hölzernen Paragel(?); hiedurch würden sich die Herstellungskosten mindestens um ÖW fl 200 veringern, so daß die Gesammtkosten der Adaptirungs-Arbeiten sich nur auf circa ÖW fl 1000.- belaufen würden. Der Dringlichkeit des Gegenstandes halber erlaubt sich die Section den Antrag zu stellen, es wolle das Amt ermächtigt werden, mit den hiesigen, diese Arbeiten betreffenden Geschäftsleuten, die bezüglichen Unterhandlungen sofort abzuschließen. Bezüglich der allfälligen Einzapfung der Senkgrube der hiesigen Frohnveste in den städt. Kanal, stelle die Section den weiteren Antrag, daß ebenfalls das Amt ermächtigt werde mit dem Ärar bezüglich einer etwaigen Beitragsleistung des Geeignete zu veranlassen. Der Vorsitzende läßt den vom städt. Bauamte bezüglich der vorzunehmenden Adaptirungen vorgelegten Plan circuliren und bemerkt, daß er Morgen Mittag mit dem Herrn Kreisgerichts-Präsidenten in Betreff der Auflassung der Senkgrube
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