seine Villa ausgebaut habe. G.R. Dr. Hochhauser entgegnet hierauf, daß wenn man an allen übrigen Orten der Stadt die Gasbeleuchtung einführe, so könne man doch auch dort diese Beleuchtung anbringen; die Gasfabriks-Direktion mache in Steyer gute Geschäfte und scheine es ihm sonderbar, daß nach dem die Gasbeleuchtung überall eingeführt sei, man auf diesen Platz ganz vergessen zu haben scheine. Der Vorsitzende verspricht die nötigen Erhebungen zu pflegen, sich mit der Gasfabriks-Direktion ins Einvernehmen zu setzen und bis zur nächsten Sitzung hierüber Bericht zu erstatten. 16. G.R. Josef Huber verließ weiters die Zuschrift des kk. Stadtschulrates vom 4. Juni d.J. Z. 187 wegen Beschaffung eines Lehrzimmers für die Errichtung einer zweiten Parallelklasse in der Stadtmädchenschule, welche lautet: „Z. 187. St.Sch.R. An die löbl. Gemeinde Vorstehung Steyr. Nach §. 11 des Reichsvolksschul-Gesetzes erscheint die Errichtung einer 2ten Parallelklasse an der Mädchenvolksschule in der Stadt, wie aus dem abschriftlich beiliegenden Berichte der Schulleitung hervorgeht, mit
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